Die Kakerlaken in der Wohnung waren ein Albtraum für Frau B. und ihre Kinder im Teenageralter. Sie haben bis vor Kurzem in einem baufälligen Mehrfamilienhaus gewohnt, das demnächst abgerissen wird. Durch eine Nachbarin waren die Kakerlaken in ihre Wohnung gelangt, und die alarmierte Wohnungsbaugesellschaft, die Eigentümerin ist, hat viel zu spät den Kammerjäger gerufen. Der konnte nicht mehr viel ausrichten. Die Eier der Kakerlaken wurden sogar im Kühlschrank gefunden.
Inzwischen wurde Frau B. und den Kindern eine andere Wohnung angeboten, und sie konnten umziehen. Auf Rat des Kammerjägers konnten sie nur ihre zuvor frisch gewaschene Kleidung mitnehmen. Das gesamte Mobiliar mussten sie wegen des Kakerlakenbefalls zurücklassen, damit diese nicht in die neue Wohnung eingeschleppt werden.
Keine Aussicht auf Kinderbetreuung
Frau B. hat sich vor einem Jahr von ihrem Mann getrennt, weil sie dessen Spielsucht und seine Tablettenabhängigkeit nicht mehr ertragen konnte. Als Folge der Trennung musste sie ihre langjährige Arbeitsstelle aufgegeben, denn das ältere der Kinder muss betreut werden, weil es seit seinem achten Lebensmonat an einer besonders gravierenden Form der Epilepsie leidet. Das Kind ist schwerbehindert und besucht eine Schule für geistig und körperlich behinderte Kinder. Schulstart ist um 8.30 Uhr, und zweimal in der Woche wird das Kind bereits um zwölf Uhr wieder nach Hause gebracht. Frau B. hat versucht, bei der Lebenshilfe eine Betreuung außerhalb der Unterrichtszeiten zu bekommen, damit sie wieder arbeiten kann. Aber die Lebenshilfe hat seit Corona einen erheblichen Personalmangel.
Als sie noch berufstätig war, hat sich ihr Ehemann um das schwerbehinderte Kind gekümmert, solange sie bei der Arbeit war. Die jetzigen Unterrichtszeiten kann sie nicht einmal mit einer Teilzeitarbeit verbinden. Frau B. war viele Jahre im Einzelhandel tätig und sucht in diesem Bereich wieder eine Anstellung, sobald sie Aussicht auf eine Betreuung für ihr behindertes Kind hat.
Zermürbende Wohnsituation
Die Wohnsituation mit den Kakerlaken hatte sie so aus der Fassung gebracht, dass sie Medikamente zur Beruhigung nehmen musste. Jetzt ist sie glücklich, dass sie und die Kinder in einer hygienisch sauberen Wohnung leben. Aber es fehlt an allem. Dringend werden Matratzen benötigt. Es fehlt die Kücheneinrichtung. Frau B. bezieht Krankengeld sowie Pflegegeld für das behinderte Kind und Unterhaltsvorschuss. Von ihren monatlichen Einkünften bleibt nach Abzug der Miete in Höhe von 1000 Euro genug zum Leben, aber Sonderanschaffungen wie die Küche kann sie nicht finanzieren. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet deshalb um Spenden.
Die Krebserkrankung hat alles zerstört
Die Krebserkrankung hat Herrn P. nicht nur große Schmerzen und Leid gebracht, sie hat auch seine berufliche Existenz zerstört. Er ist 60 Jahre alt und körperlich ein Wrack, zuvor war er im Personenschutz tätig gewesen. Herr P. lebt allein und hat vor zwei Jahren die Diagnose Mundkrebs erhalten.
Er bekam Bestrahlungen, und schließlich musste er sich einer sehr komplizierten Operation unterziehen. Dabei wurden alle Karzinome im Mundbereich entfernt. Dafür mussten sein Kiefer und seine Zunge durch Transplantationen mit Gewebe aus anderen Körperregionen rekonstruiert werden.
Miete geht vom Bürgergeld ab
Außerdem verlor Herr P. dabei alle Zähne. Seit der Operation hat er große Schwierigkeiten beim Sprechen, weil die rekonstruierte Zunge kaum Muskulatur besitzt. Die Bildung der Laute ist nur mangelhaft möglich.
Durch die Folgen der Krankheit hat er rund 40 Kilogramm an Gewicht verloren und benötigt dringend neue, passende Kleidung. Er lebt jetzt von Bürgergeld. Und weil die Miete der Wohnung, in die er eingezogen war, als er noch ein geregeltes Einkommen hatte, den Satz übersteigt, den das Jobcenter bezahlt, muss er die Differenz selbst übernehmen. Somit halbiert sich sein Bürgergeld jeden Monat und reicht ihm daher kaum zum Leben. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet um Spenden, damit Herr P. sich passende Kleidung kaufen kann.
DAS SPENDENKONTO
IBAN: DE53 6005 0101 0002 2262 22Baden-Württembergische BankBic/Swift: SOLADEST600Kennwort Hilfe für den Nachbarn.
Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name in der StZ veröffentlicht werden soll.
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