Einen kaputten Reißverschluss in der Winterjacke ersetzen, zu lange Hosenbeine kürzen oder ein Kleid auf die richtige Weite bringen – das kann Frau T. gut. Und weil sie schon immer gerne genäht hat, arbeitet sie auf Minijobbasis in einer Änderungsschneiderei. Frau T. ist Anfang vierzig und auf einen Rollstuhl angewiesen. In ihrer Wohnung, die sie kürzlich erst bezogen hat, konnte sie sich damit nicht fortbewegen, denn die Türzargen waren zu schmal, sodass sie mit dem Rollstuhl stecken blieb. Deshalb musste sie sich mühsam mit zwei Krücken in der Wohnung fortbewegen. Für Frau T. , die alleine lebt, war das stets mit einem hohen Unfallrisiko verbunden.
Die Türen sind jetzt breiter
Über das Förderprogramm barrierefreies Stuttgart und über die Pflegekasse wurden für die Verbreiterung der Türen rund 8500 Euro zur Verfügung gestellt. Das ist fast die gesamte Summe, die der Umbau gekostet hat. Frau T. muss noch einen Eigenbetrag von 542 Euro bezahlen. Da sie von Bürgergeld lebt und in der Schneiderei nur eine kleine Nebentätigkeit hat, kann sie diese Rechnung nicht bezahlen. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet deshalb um Spenden.
Ein Zimmer für die Kinder
Die Kinder sollen endlich ihr eigenes Zimmer bekommen. Frau L. will das bisherige Schlafzimmer, in dem sie zusammen mit den Kindern in einem durchgelegenen Doppelbett schläft, ausräumen und ein kleines Reich für die Kinder daraus machen. Sie selbst will dann im Wohnzimmer schlafen. Frau L. ist Anfang vierzig und hat ihre frühere Alkoholsucht erfolgreich besiegt. Nach der Trennung vom Vater ihrer Kinder gab es einen Rückfall, aber sie hat es geschafft und ist trocken. Allerdings hat Frau L. große Schwierigkeiten im Umgang mit anderen Menschen. Sie meidet Kontakte, wo immer es geht und ist deshalb in einer ambulanten Therapie. Die Kinder sind entwicklungsverzögert und haben deshalb beide eine Integrationskraft bekommen.
Eine Schlafcouch für die Mutter
Frau L. lebt von Bürgergeld und hat Schulden in fünfstelliger Höhe. Damit sie die Wohnung so umräumen und einrichten kann, dass die Kinder ihr Zimmer bekommen, benötigt sie finanzielle Hilfe für den Kauf der Schlafcouch für sich selbst, für zwei Matratzen, eine Kommode und Bettwäsche. Außerdem benötigen Frau L. und die Kinder Kleidung und Schuhe. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet um Spenden für die alleinerziehende Mutter.
Immer wieder kommt die Atemnot
Jeden Abend richtet sich Frau B. ihr Schlafsofa. Aber das fällt ihr wegen ihres schlechten Gesundheitszustands zunehmend schwer und sie wünscht sich, dass sie sich einfach in ein Bett legen kann. Die Frau Ende fünfzig leidet seit 20 Jahren an der Lungenkrankheit COPD. Mehrfach musste sie wegen Atemnot mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden.
Vor etlichen Jahren hatte sie einen Busunfall und musste wegen ihrer Verletzungen an der Hüfte operiert werden. Seit einiger Zeit hat sie wieder Beschwerden und muss eventuell ein weiteres Mal operiert werden. Frau B. hat einen Schwerbehindertenausweis und lebt von Grundsicherung. Sie hat zwei erwachsene Kinder. Eines der Kinder wohnt im Rheinland, das andere lebt zwar in der Nähe ihres Wohnortes, aber sie erhält von diesem Sohn kaum Unterstützung.
Der Wasserschaden vernichtete alles
Bevor sie in ihre jetzige Wohnung vor rund zwei Jahren einziehen konnte, war sie eine Zeit lang in einer Unterkunft für wohnsitzlose Frauen untergekommen, denn aus ihrer ursprünglichen Wohnung musste sie wegen eines Wasserschadens ausziehen. Sie verlor dadurch fast ihr ganzes Mobiliar. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet um Spenden für Frau B., damit sie in ein komplettes Bett kaufen kann.
Die Betreuung verwaltet das Geld
Zweimal in der Woche kommt eine ambulante Betreuung zu Frau A. und sorgt dafür, dass Rechnungen bezahlt, Arzttermine vereinbart werden und die Einkaufsliste erstellt wird. Die Betreuerin bringt Frau A., die jetzt Ende fünfzig ist, monatlich ihr Geld und teilt es zusammen mit ihr ein. Sie bezieht Grundsicherung und der Betrag reicht gerade zum Leben. Seit 2009 ist Frau A. berentet, im selben Jahr starb ihr Ehemann. Frau A. hatte eine Ausbildung zur Textilreinigerin gemacht und hat längere Zeit in diesem Beruf gearbeitet. Sie war immer auf staatliche Unterstützung angewiesen, weil der Verdienst nie ausreichend war und wegen ihrer körperlichen und psychischen Beschwerden konnte sie nie Vollzeit arbeiten. Frau A. leidet unter anderem an Asthma und Arthrose sowie an Schizophrenie und Psychosen. Sie ist zu 70 Prozent schwerbehindert
Vieles in der Wohnung ist kaputt
Das Mobiliar in der kleinen Wohnung, in der sie seit fast 30 Jahren lebt, ist mittlerweile in die Jahre gekommen. Die Spüle samt Unterschrank muss erneuert werden, weil Wasser eingedrungen ist. Außerdem ist der Herd kaputt und Frau A. braucht auch ein neues Sofa und einen Wohnzimmerschrank. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet um Spenden.
DAS SPENDENKONTO
IBAN: DE53 6005 0101 0002 2262 22Baden-Württembergische BankBic/Swift: SOLADEST600Kennwort Hilfe für den Nachbarn.
Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name in der StZ veröffentlicht werden soll.
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