Das jüngste Kind ist oft wütend und verhaltensauffällig

Die Sorge um ihr jüngstes Kind bestimmt seit Längeren das Leben von Frau T. „Dieses Kind hat eine unglaubliche Energie“, sagt sie. Aber das ist es nicht, was häufig Schwierigkeiten macht. Das Kind im Grundschulalter wird immer wieder verhaltensauffällig, hat kaum eine Frustrationstoleranz und wurde kürzlich aggressiv gegen ein anderes Kind. „Ich habe so eine Wut in mir“, habe es ihr gesagt. Woher diese kommt, ahnt Frau T. und hat sich deshalb um eine Therapie bei einem Psychologen bemüht.

Glücklicherweise bekam sie sofort einen Termin. Das Kind leidet an seinem Vater. Nach der Trennung hat der Mann sich regelmäßig um das Kind gekümmert, ist mit ihm in den Urlaub gefahren und es hatte eine Oma und einen Opa. Vor fast genau zwei Jahren hat der Vater sich nach einem Besuch aber verabschiedet, auf Nimmerwiedersehen. Frau T. hat mehrfach versucht, herauszufinden, weshalb er plötzlich nichts mehr von dem Kind wissen will. Statt einer Erklärung nahm der Mann beim Jugendamt die Opferrolle ein: Er dürfe das Kind nicht mehr sehen, habe er behauptet. Frau T. hat das alleinige Sorgerecht. Das Kind leidet unter dieser Zurückweisung, und seinem Kummer macht es Luft, in dem es aufsässig, frech und streitsüchtig ist. Und das ist ein Teufelskreis: „In der Schule ist immer mein Kind der Schuldige, wenn jemand etwas angestellt hat“, sagt Frau T. Sie hofft jetzt auf eine Besserung durch die Therapie.

Die Mutter ist in Sorge

Auch eines der älteren Kinder bereitet ihr Sorgen. Es hat ADHS und ist wegen seiner Tagträumereien sogar zweimal von einem Auto angefahren worden. „Beim ersten Mal ist glücklicherweise nichts passiert. Beim zweiten Mal stürzte es mit dem Kopf auf den Bordstein“, berichtet sie. Es bestand der Verdacht auf Epilepsie wegen der beiden Unfälle. Die Untersuchung brachte glücklicherweise Entwarnung. Doch die Mutter hat Angst, dass das Kind einmal an einem Bahnübergang unaufmerksam ist. Dieses Kind lebt teilweise beim Vater, denn es braucht wegen der ADHS-Erkrankung viel Ruhe. Die ist in der kleinen, hellhörigen Wohnung, in der Frau Frau T. lebt, nicht gegeben, vor allem auch nicht wegen des lebhaften jüngsten Geschwisterkindes. Die Mutter schläft seit Jahren im Wohnzimmer, damit die Kinder Platz für sich haben.

Pflege der kranken Eltern

Lange hat Frau T., die jetzt Anfang vierzig ist, ihre krebskranke Mutter gepflegt. Nachdem diese vor zwei Jahren verstarb, wurde ihr Vater wegen seiner Herzkrankheit pflegebedürftig. Die Eltern lebten getrennt und zum Vater ist sie zweimal in der Woche mit Zug und Bus gefahren. Bis zu eineinhalb Stunden dauerte ein Weg. Das jüngste Kind nahm sie mit, die älteren Kinder weigerten sich nach einiger Zeit mitzukommen, weil ihnen die Zugfahrt zu langweilig war. „Ich schaffe das jetzt nicht mehr mit meinem Vater. Ich muss da kürzertreten, weil ich gerade so viel mit dem jüngsten Kind unterwegs bin“, sagt sie. Es gibt jemanden, der nach ihm schaut.

Frau T. hat vor kurzem einen Job im Verkauf angenommen, zudem arbeitet sie als Haushaltshilfe. Trotzdem reicht das Geld hinten und vorne nicht. Sie bekommt aufstockend Leistungen vom Jobcenter. Seit drei Wohnung sucht sie eine größere Wohnung.

Schulden nach der Trennung

Vor 14 Jahren hatte sie sich vom Vater der beiden älteren Kinder getrennt und aus dieser Zeit hat sie einen Berg Schulden. „Ich habe damals für beide Kinder zusammen 266 Euro bekommen“, rechnet sie vor. Für den Schwimmkurs des jüngsten Kindes bekam sie über das Bildungs- und Teilhabepaket insgesamt 30 Euro -das waren 15 Euro pro Monat. Gedauert hat der Kurs zehn Wochen und gekostet hat er 174 Euro. Den Rest hat sie aus eigener Tasche bezahlt.

Es fehlt ein Bett. Es gibt nur Matratzen, auch einen Kleiderschrank benötigen sie. Das Smartphone von Frau T. ging kaputt. Die Kinder benötigen für die Schularbeiten einen Drucker. Die ganze Familie braucht für den Winter Schuhe und Mäntel. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet um Spenden.

Herr H. braucht ein Pflegebett

Beim Treppensteigen ist Herr H. gestürzt, weil er einen Herzinfarkt erlitten hat. Er hat sich dabei den linken Arm gebrochen und ist seither in seiner Motorik stark eingeschränkt. Herr H. ist Mitte siebzig, und seine Frau ist vor einiger Zeit verstorben. Er hat keine Kinder oder Angehörigen, die sich um ihn kümmern würden. Er wird daher seit seinem Unfall vom ambulanten Dienst versorgt. Weil er in seiner Wohnung bleiben will, soll die Wohnung für seine Bedürfnisse hergerichtet werden.

Es muss renoviert werden

Das frühere Büro, die Vorratskammer und das Schlafzimmer müssen entrümpelt werden. Das Schlafzimmer muss außerdem frisch gestrichen werden. Herr H. soll hier sein Pflegebett bekommen. Außerdem benötigt er einen Kleiderschrank und einen geeigneten Nachttisch. Alles in allem wird die Umgestaltung der Wohnung rund 1500 Euro kosten. Herr H. bezieht eine kleine Rente und Grundsicherung im Alter, daher bittet „Hilfe für den Nachbarn“ um Spenden.

DAS SPENDENKONTO

IBAN: DE53 6005 0101 0002 2262 22Baden-Württembergische BankBic/Swift: SOLADEST600Kennwort Hilfe für den Nachbarn.

Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name in der StZ veröffentlicht werden soll.

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