Es ist so schwierig Leuten zu helfen, wenn man selbst Schmerzen hat“, stöhnt Frau R. Die Altenpflegerin leidet an dem Fibromyalgiesyndrom. Das ist eine häufig auftretende chronische Schmerzerkrankung. Vor allem die Muskeln und Körperregionen um die Gelenke sind davon betroffen. Fast immer verursacht sie auch Schmerzen in der Wirbelsäule. Frau R. ist Altenpflegerin und mit dem Auto eines Pflegedienstes unterwegs.
Täglich wechselt der Einsatzplan, der sie zu den unterschiedlichen Patienten führt. Frau R. mag ihren Beruf und freut sich über die Begegnung mit den alten Menschen. Sie hilft nicht nur bei der Körperpflege und beim Essen, sie räumt auch auf und putzt. Die zeitliche Taktung, in der sie arbeiten muss, bereitet ihr Kummer. „Ich habe kaum Zeit für die Leute. Viele wollen etwas erzählen. Aber dafür ist kein Spielraum.“
Trotz Arbeit reicht das Geld nicht
Ihre eigenen Beschwerden lässt sie sich nicht anmerken. „Aber jemandem die Strümpfe anziehen, tut so weh“, sagt sie. „Ich habe den Patienten immer wieder gesagt, dass sie keine Tabletten nehmen sollen. Jetzt mache ich es selbst.“ Frau R. hält es an manchen Tagen ohne Schmerzmittel nicht aus. Und nachts braucht sie ebenfalls Medikamente, um schlafen zu können. Physiotherapie hilft ihr. Aber es schreckt sie der Eigenanteil an den Sitzungen ab. Die Familie hat keinen Euro übrig. Aufstockend zum Gehalt von Frau R. beziehen sie Leistungen vom Jobcenter, sonst kommen sie nicht über die Runden.
Frau R. hat drei Kinder, eines davon ist schon erwachsen und steht finanziell auf eigenen Beinen. Zwei Kinder gehen noch zur Schule. Ihr Ehemann und Vater der Kinder kümmert sich um sie, wenn sie bei der Arbeit ist. Er selbst war Buchbinder. Die Firma, bei der er angestellt war, ging pleite und er war arbeitslos. Danach war er Fahrer und auch diesen Job hat er vor einiger Zeit wegen der schlechten Auftragslage verloren. „Jetzt findet das Jobcenter nichts mehr für ihn, weil er mit 60 zu alt ist“, sagt Frau R.
Frau R. benötigt eine Gleitsichtbrille, einerseits für die Autofahrten und andererseits muss sie nach jedem Einsatz für jeden Patienten, ein Protokoll schreiben. „Das ist sehr wichtig. Denn sollte einmal etwas passieren, müssen sich die Ärzte und Sanitäter auf das Protokoll des Pflegedienstes verlassen können“, erklärt sie.
Neben der Gleitsichtbrille, die Frau R. benötigt, um ihren Dienst weiterhin gewissenhaft erfüllen zu können, brauchen die Schulkinder für den Unterricht einen Laptop. Die Familie besitzt keinen PC – und mit dem Zugang zum Internet könnte auch der Familienvater auf eigene Faust vielleicht noch eine geeignete Arbeit finden. Die Evangelische Gesellschaft bittet um Spenden für diese Anschaffungen.
Die Kinder müssen gefördert werden
Bei den Kindern von Frau F. hat das Erlebte in der Gewaltbeziehung der Eltern deutliche Spuren hinterlassen. Auch sie waren von den Schlägen des Vaters betroffen. Frau F. hat es schließlich aus eigener Kraft geschafft, dem häuslichen Terror mit ihren Kindern zu entkommen. Aber der Preis, den die Kinder für die Aggressionen ihres Vaters bezahlen, ist hoch. Sie sind beide in psychologischer Behandlung und beide Kinder haben Pflegestufe1. Sie besuchen die Förderschule und Frau F. muss sie überall hin begleiten. An eine gewisse Selbstständigkeit der Kinder ist nicht zu denken. Der Alltag von Frau F. ist deshalb bestimmt von den Terminen, die sie mit den Kindern wahrnehmen muss, vor allem die regelmäßigen Arztbesuche. Frau F. lebt als alleinerziehende Mutter von Bürgergeld, für die Kindern erhält sie Pflegegeld.
Ausflüge mit dem Fahrrad
Sie würde sich gerne einen Laptop kaufen, um sich auf eine spätere Berufstätigkeit vorzubereiten und um sich über die Fördermöglichkeiten für ihre Kinder zu informieren. Die Kinder sind aktuell aus ihrer Kleidung herausgewachsen und Frau F. muss deshalb für den Winter neue Anziehsachen kaufen. Da beide Kinder ein enormes Bewegungsbedürfnis haben, möchte sie für sich selbst und die Kinder Fahrräder kaufen, um gemeinsame Ausflüge zu machen. Das Rudolph-Sophien-Stift bittet um Spenden, damit Frau F. diese Dinge kaufen kann.
DAS SPENDENKONTO
IBAN: DE53 6005 0101 0002 2262 22 Baden-Württembergische BankBic/Swift: SOLADEST600 Kennwort Hilfe für den Nachbarn Bitte vermerken Sie auf der Überweisungunbedingt, ob Ihr Name in der StZveröffentlicht werden soll.
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