23 Jahre putzte Herr H. den Dreck in den Zügen weg

Benutzte Papiertaschentücher, klebrige Einmaltrinkbecher und Tüten mit Resten des Reiseproviants einsammeln, die Toiletten putzen und Flecken aus den Polstern entfernen – das sind nur einige Aufgaben, die Herr H. 23 Jahre lang in der Reinigungskolonne der Deutschen Bahn erledigt hat. Jetzt ist er 72 Jahre alt, und seine Rente ist so gering, dass er aufstockend Grundsicherung erhält. Seine Ehefrau bezieht Leistungen des Jobcenters. Das ältere Ehepaar lebt in einer gepflegten, aber spartanisch eingerichteten Wohnung. Kinder hat das Paar keine.

Für die Renovierung des Fußbodens hat Herr H. lange gespart. Zum Wechsel des Bodenbelags musste der Kleiderschrank abgebaut werden. Das hat das alte Möbelstück nicht überlebt. Es ist zusammengebrochen und kann nicht wieder aufgebaut werden.

Herr und Frau H. haben beide Rückenschmerzen. Sie benötigen eine neue Matratze, denn die alte ist über 20 Jahre alt und völlig durchgelegen. Einen Schrank und eine Matratze können sie von ihrem Budget nicht bezahlen, denn die wenigen Rücklagen wurden für die Erneuerung des Fußbodens in der Wohnung aufgebraucht. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet deshalb um Spenden

Die Krankheit zwang zur Frührente

Ihre schwere psychische Erkrankung hat Frau K. einen Strich durch ihre Lebensplanung gemacht. Sie war Hauswirtschaftsleiterin und hat zusätzlich eine abgeschlossene Ausbildung als Bürokauffrau. Beide Berufe konnte sie nie voll ausüben. Bis vor zwölf Jahren arbeitete sie als geringfügig Beschäftigte. Seither ist sie erwerbsunfähig. Eine Erwerbsminderungsrente musste Frau K. schon vor 19 Jahren beantragen. Da war sie 43 Jahre alt.

Erst vor Kurzem wandte sie sich an eine karitative Beratungsstelle, weil sie mit der Organisation des Alltags in ihrer sehr kleinen Einzimmerwohnung nicht mehr zurechtkommt. Sie lebt in sehr ärmlichen Verhältnissen, und einige Dinge in ihrem Haushalt müssen erneuert werden: Frau K. hat vor 33 Jahren ein Bett nebst Bettzeug und Matratze geschenkt bekommen. Alles ist mittlerweile in einem so schlechten Zustand, dass es entsorgt werden muss. Der Kühlschrank in ihrer Küche ist defekt. Ein Tiefkühlfach besitzt er nicht, auch der Kühlschrank war ein gebrauchtes Geschenk.

Die Waschmaschine ist ebenfalls sehr alt. Zum Trocknen der Wäsche gibt es im Haus keine Möglichkeiten. Frau K. befürchtet, dass sich Schimmel in ihrer kleinen Wohnung bilden kann, weil sie ihre Wäsche in der Wohnung trocknen muss. Ein Wäschetrockner wäre deshalb die Lösung des Problems. Für diese Anschaffung und für ein neues Bett sowie einen funktionsfähigen Kühlschrank benötigt Frau K. eine Spende, denn Rücklagen hat sie keine.

Frau B. will weiterkommen

Mit ihrem Mut und ihrer Durchsetzungskraft könnte Frau B. anderen Frauen, die in gewaltbesetzten Ehen leben, Mut machen, dass es gelingen kann, sich aus solchen Beziehungen zu befreien. Frau B. hat in ihrer früheren Heimat Bosnien ein Lehramtsstudium begonnen. Dann kam sie 2006 mit ihrem Ehemann nach Deutschland, und es begannen die Probleme. Ihr Ehemann verbot ihr, einen Sprachkurs zu besuchen. Sie hatten damals bereits drei Kinder und Frau B. wurde praktisch mit ihnen zuhause eingesperrt. Alle Entscheidungen traf der Ehemann allein.

Frau B. gelang es, sich von dem Mann zu trennen, obwohl die Kinder damals noch klein waren und sie kaum Deutsch konnte. Sie hat eine Ausbildung zur medizinischen Fachangestellten begonnen und diese erfolgreich abgeschlossen. Seit Jahren arbeitet sie in diesem Beruf, und sie hat beschlossen, sich weiterzuqualifizieren. Deshalb hat sie ein berufsbegleitendes Studium begonnen. Das lässt sich mit ihrem beruflichen Alltag gut vereinbaren, da die Einheiten online, an den Wochenenden oder nur tageweise vor Ort stattfinden. Von ihrem Verdienst kann Frau B. leben, allerdings muss sie für zwei Kinder, die zum Vater gezogen sind, Unterhalt bezahlen.

Frau B. ist jetzt Anfang vierzig und das Studium, das das sie begonnen hat, muss sie aus eigener Tasche bezahlen. Es fallen monatliche Gebühren in Höhe von 438 Euro an. Abzüglich der Unterhaltszahlungen und der Miete bleibt von ihrem Gehalt nicht mehr viel übrig. Es reicht zum Leben. Eine einmalige Spende zur Finanzierung ihres Studiums würde sie auf ihrem Weg zu einem hoch qualifizierten Abschuss mit einer guten Berufsperspektive entlasten. „Hilfe für den Nachbarn“ möchte sie unterstützen.

JEDE SPENDE IST WILLKOMMEN

Spenden   Liebe Leserin, lieber Leser, wenn Sie helfen wollen, können Sie online spenden unter http://www.stz-hilfe.de/ oder mit einer Überweisung auf das Konto: IBAN: DE53 6005 0101 0002 2262 22, Baden-Württembergische Bank Bic/Swift: SOLADEST600Bitte vermerken Sie das Kennwort „Hilfe für den Nachbarn“. Weitere Informationen zur Spendenaktion finden Sie unter www.stuttgarter-zeitung.de/stz-hilfe Die StZ dankt allen Spendern!

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