Nach dem Tod der Mutter – das Kind hatte niemanden mehr

Auch erwachsene Kinder benötigen noch den Rückhalt durch ihr Elternhaus. Die junge Frau M. allerdings steht mit ihren 20 Jahren seit einigen Wochen ganz allein da. Sie hat mehrere Jahre in einer Pflegefamilie gelebt und nach den gesetzlichen Bestimmungen hat sie jetzt die Altersgrenze für das Ende der Betreuung erreicht. Sie soll nun auf eigenen Beinen stehen und das möchte sie auch. Seit zwei Jahren hat sie einen festen Freund und mit ihm will sie nun in ein gemeinsames Leben starten. Eine Wohnung hat das junge Paar schon gefunden und wird demnächst dort einziehen.

Die Eltern von Frau M. haben sich getrennt als sie und ihr älterer Bruder noch kleine Kinder waren. Die Mutter war damals kaum in der Lage, sich verantwortungsvoll um die Kinder zu kümmern. Sie wurden durch die Familienhilfe des Jugendamtes unterstützt, die danach schaute, dass die Kinder ordentlich versorgt wurden.

Nur die Oma hat sich gekümmert

Als Frau M. 15 Jahre alt war, nahm sich ihre Mutter das Leben. Ihr Bruder war damals bereits volljährig und konnte allein wohnen. Frau M. dagegen kam in eine Pflegefamilie. Zu ihrem Vater konnte sie keinesfalls, denn er war physisch und psychisch krank. Er lebte zudem in extrem prekären Verhältnissen. Die Kinder hatten deshalb auch so gut wie keinen Kontakt zu ihm. Im vergangenen Jahr ist der Vater verstorben. Nur zu ihrer Großmutter mütterlicherseits konnte das Mädchen immer gehen. Sie hat sich, soweit es ihr möglich war, um das Enkelkind gekümmert.

Die Oma kann sich seit einem Jahr aber nicht mehr selbst versorgen und musste in ein Pflegeheim umziehen. Für die Enkeltochter kann sie nichts mehr tun. Die verstorbenen Eltern hinterließen Frau M. und ihrem Bruder viele Schulden. Sie mussten das Erbe deshalb ausschlagen, um nicht selbst in die Schuldenfalle zu geraten.

Studium und Minijob

Jetzt, wo die Jugendhilfe für die junge Frau endet, verliert sie mit ihrer Pflegefamilie auch ihre materielle Basis, die sie durch das Leben bei der Pflegemutter hatte. Eine Nachbetreuung ist nur in sporadischer Form möglich. Trotz ihrer schwierigen Lebensumstände hat sich die junge Frau M. immer durchgebissen und daran gearbeitet, dass ihr Leben anders aussieht als das ihrer Eltern. Sie hat die Schule abgeschlossen und studiert. Pro Semester muss sie dafür 180 Euro Gebühren bezahlen. Durch einen Minijob verdient sie sich etwas Taschengeld hinzu. Nun hat sie gemeinsam mit der Beratungsstelle, die sie betreut, die notwendigen Anträge auf Bafög, Vollwaisenrente und Kindergeld gestellt. Bis diese Anträge bearbeitet beziehungsweise bewilligt sind, werden jedoch Monate vergehen. Anspruch auf Bürgergeld hat Frau W. nicht. Die 20-jährige hat keine Schulden und die ersten Mietzahlungen für die gemeinsame Wohnung wird sie von ihren Ersparnissen zusammen mit ihrem Freund bezahlen. Auch er erhält keine Unterstützung von seinen Eltern. Damit sie das Nötigste an Möbeln und Hausrat für die Wohnung kaufen kann, benötigt sie 1000 Euro. Dafür möchte ihr „Hilfe für den Nachbarn“ eine Spende zukommen lassen, damit sie einen guten Start in ihre neue Lebensphase hat.

Marco hat keine Regenhose

Der kleine Marco kann nun mit seinen viereinhalb Jahren endlich in den Kindergarten gehen. Für die Familie und für das Kind ist das eine große Wohltat. Er lebt mit Vater und Mutter sowie seinen drei Geschwistern in einer Notunterkunft, weil die Familie sonst obdachlos geworden wäre. Sie haben zu sechst nur zwei Zimmer.

Seine Mutter hat bis vor kurzem als Reinigungskraft in einer Schule gearbeitet. Sie wurde jedoch gekündigt, weil zu wenig Aufträge vorlägen, so hatte man ihr gesagt. Jetzt sucht sie eine neue Arbeit, aber da sie keine Ausbildung hat, erschwert dies die Suche erheblich. Der Vater von Marco hatte einen Herzinfarkt und kann deshalb zur Zeit nicht arbeiten. Aus seiner früheren Tätigkeit bezieht er aktuell Arbeitslosengeld I.

Das ist aber so gering, dass die Familie aufstockend Bürgergeld erhält. Der kleine Marco benötigt für den Kindergarten dringend die Standardausstattung wie Matschhose, Regenjacke, Schneeanzug, Gummistiefel, Trinkflasche, Rucksack, Hausschuhe und einiges mehr.

Von seinen älteren Geschwistern kann er nichts davon übernehmen. Es ist nichts vorhanden. Damit das Kind künftig für alle Aktivitäten im Kindergarten die richtige Kleidung besitzt, muss die Familie diese Dinge kaufen. Da durch den Wegfall des Verdienstes der Mutter das Geld knapp ist, benötigt die Familie dafür eine Spende.

JEDE SPENDE IST WILLKOMMEN

Spenden   Liebe Leserin, lieber Leser, wenn Sie helfen wollen können Sie Online spenden unter http://www.stz-hilfe.de/ oder mit einer Überweisung auf das Konto: IBAN: DE53 6005 0101 0002 2262 22, Baden-Württembergische Bank Bic/Swift: SOLADEST600Bitte vermerken Sie das Kennwort „Hilfe für den Nachbarn“. Weitere Informationen zur Spendenaktion finden Sie unter www.stuttgarter-zeitung.de/stz-hilfe Die StZ dankt allen Spendern!

 Sachspenden Wir können leider keiner Sachspenden entgegen nehmen. Bitte wenden Sie sich an die Sozialkaufhäuser oder an den Verschenkmarkt der Stadt Stuttgart.

 

Sie haben suizidale Gedanken? Hier wird Ihnen geholfen 

Wenn Sie selbst unter Depressionen leiden oder Suizidgedanken haben, wenden Sie sich bitte sofort an die Telefonseelsorge. Auch wenn eine nahestehende Person betroffen ist, zögern Sie nicht, die Telefonseelsorge zu kontaktieren. Telefonnummer: 0800 1110 111

Hilfe für Betroffene und Angehörige

Es ist wichtig, dass Eltern, Verwandte und Freunde besonders aufmerksam sind, wenn bei Kindern oder Jugendlichen Anzeichen von Depressionen oder Suizidgefahr auftreten. Im Jahr 2023 war Suizid die häufigste Todesursache bei jungen Menschen im Alter von 10 bis 25 Jahren.

Auch hier gibt professionelle Hilfe:

www.deutsche-depressionshilfe.de

Info-Telefon Depression für Betroffene und Angehörige: 0800 33 44 5 33

E-Mail-Beratung für Betroffene und Angehörige: bravetogether@deutsche-depressionshilfe.de

Kinder und Jugendtelefon: 116 111 (Montag bis samstags 14 bis 20 Uhr)

Eine Liste mit Hilfsangeboten findet sich auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention: https://www.suizidprophylaxe.de/