Für manche Menschen ist die Corona-Epidemie noch lange nicht Geschichte. Frau F. und ihren Ehemann traf die Krankheit gleich doppelt hart. Die Fotografin musste ihr Atelier schließen, weil es keine Aufträge mehr für sie gab. Fotos von Hochzeiten waren die Haupteinnahmequelle von Frau F. Auch von Kindergärten kamen Aufträge für Gruppenfotos und Einzelporträts, dann gab es die Familienfeiern und natürlich die Routine: Passbilder und Bewerbungsfotos. Als wegen der Epidemie das gesamte öffentliche Leben darnieder lag, als alle Kindergärten und Schulen geschlossen waren, niemand mehr den Bund fürs Leben offiziell einging und sogar Familienfeiern verboten waren, blieb Frau F. ohne Einnahmen.
Coronahilfe wird zurückgefordert
Über die Coronahilfen konnte sie wenigstens ihre Ladenmiete von 1100 Euro im Monat bezahlen. Aber wie viele Selbstständige musste sie jetzt einen Teil der Hilfe wieder zurückzahlen. 4000 Euro waren das, für ein Ladengeschäft, das es nicht mehr gibt. „Was mich besonders ärgert: Es gibt keinerlei Begründung dafür, weshalb das Geld zurückgefordert wird. Ich habe alle Bilanzen vorgelegt, aber das hat nichts genützt.“ Frau F. hat trotzdem den Mut nicht verloren. Mittlerweile hat sie wieder Aufträge, aber kein Atelier mehr. Die aktuellen Einnahmen stehen in keinem Verhältnis zu ihrem Verdienst von früher. „Mein Geschäft lief elf Jahre lang gut. Ich bin zwar nicht Porsche gefahren, aber es hat gereicht“, erzählt sie.
Leben von den Ersparnissen
Damit nicht genug, dass der Familie mit drei kleinen Kindern durch die Coronajahre die Existenz verloren ging. Gelebt haben sie damals von den Ersparnissen der Fotografin: „Ich hatte glücklicherweise keine Kredite oder Raten, die ich abzahlen musste. Also habe ich von meinem Rücklagen Lebensmittel gekauft und die Miete bezahlt.“ Jetzt sind die Ersparnisse aufgebraucht. Herr F. ist von Beruf Physiotherapeut und war in einer Praxis angestellt. Dann erkrankte er an dem Virus und musste zwei Wochen ins Krankenhaus: „Er war komplett isoliert. Das hat ihn psychisch sehr belastet“, berichtet Frau F.
Sie und ihr Mann sind beide um die vierzig und müssen jetzt sehen, wie sie ihr Leben wieder in den Griff bekommen. Herr F. kann in seinem körperlich anstrengenden Beruf nicht mehr arbeiten. Er leidet immer noch unter den Folgen der Covid-Infektion: „Wenn er einen Spaziergang macht, kommt er völlig durchgeschwitzt wieder. Alles strengt ihn kolossal an und er braucht seine Ruhephasen“, sagt Frau F. Mit drei kleinen Kindern ist das nicht einfach, denn da ist es in der Wohnung immer turbulent, wenn sie nicht im Kindergarten oder in der Schule sind. Wenn Frau F. Fotoaufträge hat, müssen die Großeltern als Babysitter kommen, denn Herr F. schafft es aufgrund seiner gesundheitlichen Probleme nicht allein mit den Kindern und dem Haushalt.
Jobcenter zahlt keine Umschulung
Bisher gibt es keine Aussicht auf Besserung. „Alle sind ratlos, wenn es um Long-Covid geht“, sagt Frau F. bitter. Herr F. möchte nun eine Umschulung im IT-Bereich machen, aber das Jobcenter verweigert ihm diese bisher mit der Begründung, dass Physiotherapeuten auf dem Arbeitsmarkt gesucht seien. Herr F. hat seine gesundheitlichen Probleme ärztlich dokumentiert, aber das Jobcenter gewährt ihm dennoch keine andere berufliche Perspektive.
Kündigung wegen Eigenbedarf
Als hätte die Familie nicht schon genug Probleme, flatterte ihr auch noch die Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarf ins Haus. „Ein Jahr lang haben wir gesucht. Das Problem sind unsere drei Kinder. Niemand will eine Wohnung an eine Familie mit Kindern vermieten“, Frau F. ist darüber schockiert, auch über die fadenscheinigen Ausreden, die sie zu hören bekam „Die Vermieter wollen ja nicht offen zugeben, dass sie kinderfeindlich sind. Also bekam ich zum Beispiel Antworten wie diese: Man könne uns die Wohnung nicht geben, weil es keine Kinderzimmertüren gebe.“
Die Familie lebt jetzt von den Foto-Aufträgen von Frau F., vom Kindergeld und sie erhält Wohngeld. Bürgergeld wurde bisher nicht beantragt. Die Wohnung, in die sie nun umgezogen sind, haben sie selbst renoviert. Auch das hat Kosten verursacht. Nun gibt es noch einige Provisorien, denn manche Möbel aus der alten Wohnung haben den Umzug nicht überstanden oder passen nicht in die jetzigen Räume. Die Familie benötigt deshalb noch ein Sofa, einen Kleiderschrank und ein größeres Bett für das jüngste Kind, das dem Gitterbett entwachsen ist. Auch ein ausreichend großer Esstisch für die fünfköpfige Familie fehlt noch. Dafür ist kein Geld mehr da und Familie F. benötigt für diese Anschaffungen eine Spende von „Hilfe für den Nachbarn.“
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