Das Glück schien perfekt: Daniel lernte Laufen und war mit eineinhalb Jahren ein munteres Kind, bis auf das Drama, wenn er Stuhlgang hatte. „Da hat er immer so arg geweint“, berichtet Frau G. Sie bemerkte eine offene Stelle im Genitalbereich des Kindes und ging zum Arzt. Der riet ihr, den Kleinen zu Hause ohne Windel zu lassen, damit die Wunde abheilt. Aber sie heilte nicht und Daniel schrie weiter vor Schmerz. Beim dritten Arztbesuch wurde schließlich ein Ultraschall gemacht und der brachte eine niederschmetternde Diagnose: Daniel hatte einen Tumor zwischen Blase und Darm: Es war Prostatakrebs. Er wurde sofort auf die Krebsstation des Olgäle überwiesen. „Ich wusste gar nicht, wie mir geschieht“, sagt Frau G. Sie stand unter Schock. Tagelang brachte sie keinen Bissen hinunter. Das war im Sommer 2011. Sie musste mit dem Kind in die Schweiz fahren, weil nur dort die Behandlung eines so jungen Kindes mit Prostatakrebs möglich war. Gut sechs Wochen waren sie dort. Die Mutter von Frau G. unterstützte sie. Den Krebs konnte das Kleinkind damals besiegen.
Das Kind hat Probleme beim Sprechen
Genau ein Jahr nach der Krebs-Diagnose verließ der Ehemann von Frau G. und Vater von Daniel die Familie und verschwand nach Berlin. Dann kam 2015 der nächsten Schlag mit der Keule für Mutter und Kind: Daniel leidet unter Neurofibromatose Typ 1 (NF1). Das ist eine unheilbare Erbkrankheit und führt unter anderem zu Entwicklungsverzögerungen und Konzentrationsschwäche. Sichtbar wird die Krankheit durch kleine sogenannte Café-au-lait-Flecken. Diese Neurofibrome erscheinen als kleine „Beulen“, die sich weich anfühlen und eine rötliche Farbe haben. Den Krebs hat er los, aber mit NF1 muss er leben. Und Frau G. als Mutter ebenso. Daniel ist jetzt 15 Jahre alt. „Letztes Jahr war ich mit ihm bei einem Test und der Arzt hat zu mir gesagt, ich solle seinen Entwicklungsstand schätzen. Ich habe ihn auf acht bis neun Jahre geschätzt und lag damit richtig“, berichtet Frau G. Aber sie gibt nicht auf und fördert Daniel, wo immer sie kann. Zehn Jahre lang ging sie regelmäßig mit ihm zur Physiotherapie und zur Logopädie. Jetzt hat sie eine Pause von den vielen Terminen benötigt. Stattdessen geht sie mit Daniel jetzt zu einem Schwimmkurs, der eine Therapie ist für seine Wirbelsäulenverkrümmung, auch die kommt von NF1. Er besucht eine Inklusionsklasse. Mit dem Lesen und dem Schreiben klappt es nicht gut, dafür bekommt er Nachhilfe. Auch mit dem Sprechen hat Daniel Schwierigkeiten. „Aber in Mathe ist er richtig gut“ , freut sich Frau G.
Der Vater ist auf und davon
Sein Vater will nichts mehr wissen von seinem Kind und Daniel will keinen Kontakt mehr zu ihm. In den ersten Jahren hatte er zum Geburtstag ein Päckchen mit Süßigkeiten und 50 Euro vom Vater bekommen. Aber das ist jetzt nicht mehr der Fall. Frau G. ließ sich testen, ob Daniel von ihr die Erbkrankheit übertragen bekam. Ihr Test war negativ. „Sein Vater weigert sich, einen Test machen zu lassen“, sagt sie wütend. Frau G. ist seit diesem Jahr wieder berufstätig. „Ich brauche etwas Abwechslung und möchte auch Geld verdienen“ – aber der Job verlangt viel Organisationstalent von ihr. Sie hat eine junge Frau gefunden, die sie unterstützt, wenn sie früher zur Arbeit gehen muss und es ihr nicht reicht, Daniel für die Schule zu richten, denn er kann sich nicht allein anziehen.
Daniel hat Pflegegrad drei. Aber die junge Frau, die Frau G. unterstützt , bezahlt sie aus eigener Tasche, ebenso den Schwimmkurs. Für den Sohn bekommt sie Unterhalt vom Vater. Trotz ihrer Arbeit ist das Geld knapp und Frau G. erhält zusätzlich Leistungen vom Jobcenter. Daniel besitzt ein Fahrrad. Er kann aber nicht allein damit unterwegs sein. Frau G. möchte sich deshalb ebenfalls ein Fahrrad kaufen, damit sie mit ihrem Sohn Ausflüge machen kann. Und beide benötigen ein paar neue Kleidungsstücke. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet um Spenden für Frau G.
Der Arbeitsunfall hat tragische Folgen
Endlich kam das lange ersehnte Wunschkind. Doch schon während der Schwangerschaft von Frau V. hatte Herr V. einen Arbeitsunfall und war deshalb lange krank geschrieben. Er hat sich körperlich nie mehr ganz von dem Unfall erholt: Er hat chronische Schmerzen und immer wieder Schwindel. Damit nicht genug. Kürzlich wurde bei ihm ein Tumor in der Nasenscheidewand diagnostiziert. Der wurde operiert und dabei wurde ein Fehler gemacht. Herr V. musste erneut operiert werden. Jetzt kann er nachts nicht mehr schlafen und hat psychische Probleme. Er ist Anfang vierzig und hat die Hoffnung nicht aufgegeben, doch bald wieder arbeiten zu können. Frau V. hat schon fast resigniert und wirkt verzweifelt.
Die Mutter will in den Beruf zurück
Das Kind besucht jetzt den Kindergarten und Frau V., die ebenfalls Anfang vierzig ist, versucht in ihrem Beruf als Friseurin wieder eine Anstellung zu finden. Diese muss allerdings mit den Zeiten der Kinderbetreuung vereinbar sein, denn Herr V. kann aus gesundheitlichen Gründen das Kind zu Hause nicht dauerhaft betreuen. Für den Wiedereinstieg in den Beruf benötigt Frau V. das teure Scheren-Set für Friseure. Sie kann nur einen Teil des Betrags selbst aufbringen. Außerdem benötigt die Familie eine neue Waschmaschine sowie einen Esstisch mit vier Stühlen. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet um Spenden für die junge Familie.
DAS SPENDENKONTO
IBAN: DE53 6005 0101 0002 2262 22Baden-Württembergische BankBic/Swift: SOLADEST600Kennwort Hilfe für den Nachbarn.
Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name in der StZ veröffentlicht werden soll.
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