Das Kleinkind bekommt nachts kaum Luft

Nachts wälzt sich das Kleinkind hin und her, denn seine Nase ist komplett zugeschwollen und es bekommt keine Luft. „Es kann nur schlafen, wenn ich Tropfen gebe und zusätzlich ein Nasenspray. Das Spray allein nützt nichts“, erklärt die Mutter. Die starke Allergie ihres Kindes gegen Hausstaub und Tierhaare bringt sie manchmal zur Verzweiflung, weil nichts hilft: „Ich könnte Kortison geben“, sagt sie. Aber als Dauergabe für ein Kleinkind sind die Nebenwirkungen unabsehbar. Das Kind kam mit einem Notkaiserschnitt zur Welt. Die besonderen Bakterien aus dem Geburtskanal fehlen Kindern, die so geboren wurden, weil sie direkt aus der keimfreien Gebärmutter gehoben werden. Frau B. vermutet, dass das die Ursache für die Beschwerden ihres Kindes sein könnte. Aber Abhilfe schafft diese Erkenntnis nicht.

Probleme nach der Geburt

Die Atembeschwerden gab es schon bei der Geburt. Da musste das Neugeborene sogar kurzzeitig auf die Intensivstation. In den vergangenen knapp drei Jahren war Frau B. schon siebenmal mit ihrem Kind im Krankenhaus, – auch stationär, weil die Atemnot so groß war, dass nur noch Sauerstoffgaben halfen. „Dieses Jahr ist es noch viel schlimmer als im Winter davor“, wundert sie sich. Extrem ist die Reaktion auf Tierhaare: „Wir steigen in die Stadtbahn ein, weit und breit ist kein Tier zu sehen, aber mein Kind beginnt zu husten und die Augen tränen,“ berichtet sie. Es reicht schon aus, wenn zuvor ein Fahrgast, der schon wieder ausgestiegen ist, Besitzer einer Katze oder eines Hundes ist. „Einmal musste das Kind sogar spucken, so stark war der Hustenreiz“, erzählt Frau B.

Bei der AOK hatte sie einen speziellen Allergiker-Überzug für die Matratze bestellt. Bis sie den endlich erhalten hat, vergingen zwei Monate. Das Kind schläft bei der Mutter im Bett und sie benötigt dringend eine neue Matratze. Aktuell schlafen die beiden auf einer alten Matratze, die Frau B. vor Jahren geschenkt bekommen hatte.

Warten auf Kindergartenplatz

„Ich sauge zwar viel, aber ein spezieller Milbenstaubsauger würde natürlich helfen“, sagt sie. Den kann sie sich aber in ihrer aktuellen Situation nicht leisten. Jetzt wartet die alleinerziehende Mutter auf einen Kindergartenplatz. „Ich bin gespannt wie das dann wird“, sagt sie. Sobald sie eine Betreuung für ihr Kind hat, will sie wieder in ihrem Beruf als Büroangestellte arbeiten. Vom Vater des Kindes wird sie in keiner Weise unterstützt. Er ist derzeit in Haft und interessiert sich nicht für sie und das Kind. Auch sie selbst möchte keinen Kontakt mehr ihm haben.

Frau B. bekommt keinerlei Unterstützung durch ihre Familie oder Verwandtschaft. Sie ist allein auf sich gestellt. Während ihrer Schwangerschaft wurde sie von ihrem Arbeitgeber gekündigt. Vor dem Arbeitsgericht bekam sie zwar Recht, aber an ihren alten Arbeitsplatz kann sie trotzdem nicht mehr zurück. Sie lebt derzeit von Leistungen des Jobcenters, vom staatlichen Unterhaltsvorschuss und vom Kindergeld. Neben der Matratze benötigt sie eine Kommode, einen Schrank und ein Regal für Spielzeug. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet um Spenden für Frau B. und ihr Kind.

Leben unter dem Existenzminimum

Durch diese zerkratzen Brillengläser ist kaum noch etwas zu erkennen. Die Brille von Frau G. ist 15 Jahre alt und die Fassung ist ramponiert. Bisher hat sich die Rentnerin nicht zum Augenarzt und zum Optiker gewagt, weil sie sich eine neue Brille nicht leisten kann.

Die 65-jährige Frau, die allein lebt und keine Kinder hat, verlor vor Kurzem auch ihre Wohnung. Wegen Eigenbedarfs wurde sie ihr gekündigt. Die neue Wohnung, die sie jetzt bezogen hat, übersteigt den Tarif, den das Jobcenter bezahlt. Sie hat nach dessen Tabelle zu viele Quadratmeter für die alleinstehende Frau. Deshalb werden Frau G. monatlich 270 Euro vom Bürgergeld abgezogen. Außerdem behält das Jobcenter weitere 50 Euro für die Garage ein, die laut Mietvertrag zur Wohnung dazu gehört. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt. Eine Entscheidung steht noch aus.

Wegen dieser Abzüge vom Bürgergeld lebt Frau G. unterhalb des Existenzminimums. Sie ist völlig hilflos in allen formellen Angelegenheiten, denn sie ist Analphabetin. Neben einer neuen Brille benötigt sie auch eine Waschmaschine. Ihre Wäsche trägt sie zur Nachbarin und kann dort gegen eine Gebühr waschen. Für die gesundheitlich angeschlagene Frau, die schlecht zu Fuß ist, ist das Hin-und Hertragen der Wäsche eine große Belastung. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet um Spenden, damit sich Frau G. eine Brille und eine Waschmaschine kaufen kann.

JEDE SPENDE IST WILLKOMMEN

Spenden   Liebe Leserin, lieber Leser, wenn Sie helfen wollen können Sie Online spenden unter http://www.stz-hilfe.de/ oder mit einer Überweisung auf das Konto: IBAN: DE53 6005 0101 0002 2262 22, Baden-Württembergische Bank Bic/Swift: SOLADEST600Bitte vermerken Sie das Kennwort „Hilfe für den Nachbarn“. Weitere Informationen zur Spendenaktion finden Sie unter www.stuttgarter-zeitung.de/stz-hilfe Die StZ dankt allen Spendern!

 Sachspenden Wir können leider keiner Sachspenden entgegen nehmen. Bitte wenden Sie sich an die Sozialkaufhäuser oder an den Verschenkmarkt der Stadt Stuttgart.