Das mittlere Kind verkraftet die Gewalt durch den Vater nicht

Zwei Arbeitsstellen hat die dreifache Mutter und dennoch reicht das Geld hinten und vorne nicht, sodass Frau M. weiterhin aufstockende Leistungen vom Jobcenter erhalten muss. Die Kinder sind neun, sieben und fünf Jahre alt und vor allen das mittlere Kind braucht viel Aufmerksamkeit und besucht eine Förderschule. Mit ihm muss Frau M. zur Logopädie. Dieses Kind hat besonders unter der Gewalt durch den Vater gelitten und kann wegen psychischer Probleme nicht in eine Regelschule gehen. „Er hat es schlecht behandelt“, sagt Frau M. nur.

Der Vater ihrer drei Kinder war ihr zweiter Ehemann. Sie selbst wurde von ihm geschlagen und gedemütigt und schließlich, als sie mit dem dritten Kind hochschwanger war, warf der Mann sie mit den Kindern aus der Wohnung. Sie standen buchstäblich mit nichts auf der Straße. „Er hat gesagt, dass er kein weiteres Kind mehr haben will“, sagt die Frau, die so bescheiden ist, dass sie sich nicht traut, für sich selbst das Allernotwendigste zu fordern. Frau M. kam damals in einem Wohnheim für Obdachlose unter. Dort wurde ihr geholfen, eine Wohnung für sich und die Kinder zu finden. Diese hat nur zwei Zimmer. Sie selbst schläft im Wohnzimmer auf einer Matratze auf dem Fußboden. Der Kleiderschrank, in dem alles ist, was die kleine Familie besitzt, fällt auseinander. Gekocht wird auf einer Herdplatte für die vierköpfige Familie und einen Tisch und Stühle besitzen sie und die Kinder ebenfalls nicht.

Trauer um die älteste Tochter

Frau M. hatte im vergangenen Jahr einen weiteren schweren Schicksalsschlag erlebt: Ihre erwachsene Tochter aus erster Ehe beging Selbstmord. Die Mutter kommt darüber nicht hinweg. „Ich habe immer nur geweint“, sagt sie. „Aber die anderen Kinder brauchen mich.“ Zur Psychotherapie geht sie nur sporadisch, aus Mangel an Zeit. Frau M. arbeitet einige Stunden in der Woche in einer Großküche und putzt in einer Arztpraxis. Der Ex-Mann bezahlt keinen Unterhalt. Vor dem Familiengericht hat er nur versucht, Frau M. schlecht zu machen, auch das nagt am Selbstwertgefühl der 40-jährigen. Sie benötigt für sich eine Bettcouch für das Wohnzimmer, außerdem fehlt ein Herd und der marode Kleiderschrank stellt für die spielenden Kinder eine Gefahr dar. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet um Spenden für Frau M.

Die Krankenkasse will nicht zahlen

Die unerklärlichen Unterleibsschmerzen beunruhigen Herrn Z. Vor einigen Jahren hatte er Darmkrebs. Dieser konnte behandelt werden und jetzt mit Mitte siebzig fürchtet er, dass die Bauchschmerzen eine ernsthafte Ursache haben könnten. Sowohl der Urologe als auch die Hausärztin haben ihm empfohlen, eine Kernspintomografie, kurz gesagt ein MRT, der Prostata machen zu lassen.

Nun ist dafür ein spezielles MRT notwendig und die Kosten dafür werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Nur ein komplettes MRT des Unterbauches bezahlt die Krankenkasse, darauf werde aber die Prostata nur unzureichend abgebildet, sagen die Ärzte. Herr Z. muss die Kosten in Höhe von 652 Euro deshalb selbst bezahlen. Er lebt allein in bescheidenen Verhältnissen in einer Ein-Zimmer-Wohnung. Seine Rente ist so gering, dass er zusätzlich Grundsicherung erhält. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet um Spenden.

Die Spendenaktion in eigener Sache:

Immer wieder erreichen uns großzügige Angebote von Sachspenden. Für die Hilfsbereitschaft der Leserinnen und Leser wollen wir uns ausdrücklich bedanken. Aber die Spendenaktion kann keinerlei Sachspenden entgegennehmen, sondern leistet ausschließlich Hilfe in Form einer finanziellen Unterstützung zum Kauf notwendiger Dinge. Alle Geldspenden sind zweckgebunden.

Allen Menschen, die wir in unserer Reihe vorstellen, sichern wir zu, dass sie anonym bleiben. Deshalb werden keine Namen genannt. Dem weitaus größten Teil der Spendenempfänger ist die finanzielle Situation überaus peinlich. Deshalb werden viele Angaben in der Berichterstattung umschrieben, um zu gewährleisten, dass Fremde den beschriebenen Menschen und sein Schicksal nicht erkennen. Schon aus diesem Grund können wir keine Kontakte für die Vermittlung von Sachspenden weitergeben.

Hier sind Sachspenden willkommen

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Mobiliar, Kleidung, Hausrat, Fahrräder etc. an karitative Organisationen abzugeben. Diese verkaufen die Dinge dann in ihren Sozialkaufhäusern. Genau hier sind auch jene Menschen Kunden, die wir an dieser Stelle vorstellen. Wenn Sie Sachspenden zu vergeben haben, gibt es mehrere Möglichkeiten, Gutes zu tun: Es gibt den Verschenkmarkt der Stadt Stuttgart. Die Caritas betreibt ein Fairkauf-Kaufhaus, das Frauenunternehmen Zora hat einen großen Second-Hand-Laden in der Neckarstraße, die Neue Arbeit betreibt mehrere Sozialkaufhäuser, in vielen Gemeinden gibt es einen Diakonieladen oder eine Kleiderkammer des Deutschen Roten Kreuzes. Alle Institutionen nehmen gerne gut erhaltene Sachspenden entgegen. Alle Adressen finden Sie im Internet.

DAS SPENDENKONTO

IBAN: DE53 6005 0101 0002 2262 22Baden-Württembergische BankBic/Swift: SOLADEST600Kennwort Hilfe für den Nachbarn.

Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name in der StZ veröffentlicht werden soll.

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