Wie wird sich ein Kind schon fühlen, dessen Mutter nichts mehr von ihm wissen will? Die Frage von Herrn Z. ist rhetorisch. Welche lebenslangen Spuren auf der Psyche trägt ein Mensch mit sich herum, dessen Mutter mit einem neuen Mann neue Kinder bekommen hat und eine neue Familie gegründet hat. Eine Familie, in der das Kind aus der ersten Ehe keinen Platz hat, ja nicht einmal zu Besuch darf es kommen. Es besteht keinerlei Kontakt mehr zwischen Mutter und Kind. 2017 wurden Herr Z. und die Mutter seines Kindes, das damals noch in die Kita ging, geschieden. Herr Z. zog aus der gemeinsamen Wohnung aus und lebte zunächst in einem Sozialhotel, weil er nichts Bezahlbares finden konnte. In dieser Zeit verlor er seine Arbeit in einem Handwerksbetrieb. Seine Ex-Frau und er hatten vereinbart, dass das Kind so lange noch bei ihr bleiben könne, bis er eine Wohnung gefunden hat. Es sollte keinesfalls in eine Pflegefamilie vermittelt werden, wenigstens darüber waren sich die Eltern einig.
Ein guter Vater will Herr Z. sein
Vor gut drei Jahren fand Herr Z. eine Wohnung und seither lebt das Kind, das die Grundschule besucht, bei ihm. „Es läuft prima in unserem Haushalt“, erzählt er lachend. „Ich versuche, ein guter Vater zu sein. Wir gehen viel raus, und kochen habe ich auch gelernt.“ Was jedoch überhaupt nicht gut läuft, ist die Suche nach einer Teilzeitstelle als alleinerziehender Vater. „Ich habe früher die unterschiedlichsten Jobs gemacht. Aber ich brauche etwas am Vormittag“, berichtet er – und er erzählt auch, dass man ihm beim Jobcenter gesagt habe, er solle selbst nach einer Arbeit suchen. Man könne für ihn nichts finden. Wenn er Erfolg haben sollte, solle er sich wieder melden. Aktuell leben er und das Kind von Bürgergeld, davon bezahlt Herr Z. noch seine Unterhaltsschulden ab, die während der Zeit im Sozialhotel entstanden sind, als das gemeinsame Kind bei der Mutter lebte.
Die Kühlschranktür hält mit Klebeband
Beim Einzug in die jetzige Wohnung erhielt er vom Jobcenter eine Einrichtungspauschale. Von der hatte er gebrauchte Dinge gekauft, zu mehr hätte der Betrag nicht gereicht. Jetzt ist die Waschmaschine defekt. Außerdem hat sie kein Kurzprogramm. „Wenn ich schnell was waschen muss, läuft sie drei Stunden“, erzählt er. Vor allem aber muss der alte Kühlschrank ersetzt werden. „Ich muss da immer die Türe zukleben, weil sonst die Kälte rausgeht“, sagt Herr Z. und vermutet, dass der Kühlschrank seinen hohen Stromverbrauch verursacht. In diesem Jahr musste er 450 Euro nachzahlen. Die Elektrogeräte kann Herr Z. nicht über das Bürgergeld finanzieren. Die ambulante Hilfe bittet deshalb um Spenden für ihn.
Fall 2: Die Wohnung ist vermüllt
Mit zwanzig war Herr G. zum ersten Mal stationär in einer psychiatrischen Klinik, weil er versucht hatte, sich das Leben zu nehmen. Er wuchs bei unterschiedlichen Pflegeeltern und in Heimen auf. Seine Mutter habe ihn gehasst, berichtet er. Regelmäßig wurde er von ihr als Kind misshandelt. Seinen jüngeren Bruder hatte sie zur Adoption frei gegeben. Mit Mitte dreißig begann seine fortschreitende psychische Erkrankung. Herr G. leidet unter Schizophrenie und bezieht seit seinem 35. Lebensjahr eine Erwerbsunfähigkeitsrente.
Reinigungsprofis müssen ran
Vier Jahrzehnte lang lebte er mit einem Mitbewohner in einer kleinen Wohnung und als ihnen diese gekündigt wurde, verlor Herr G. jetzt mit Mitte sechzig jegliche Kontrolle. Seit drei Jahren lebt er allein in einer Einzimmerwohnung. Die Wohnung ist aktuell so vermüllt und zugebaut mit allerlei Dingen, die er gesammelt und im Ein-Euro-Shop gekauft hat, dass kein Durchkommen mehr ist. Wegen des chaotischen Zustands der Wohnung hat er öfters auf der Straße übernachtet. Sich selbst hat er ebenfalls vernachlässigt und keine Körperpflege mehr betrieben. Derzeit ist er stationär in einer psychiatrischen Klinik. Während dieser Zeit soll die Wohnung wieder hergerichtet werden. Nur noch übergangsweise soll Herr G. dort leben. Wenn er aus der Klinik entlassen wird, wird für ihn nach einer stationären Unterbringung gesucht. Die Evangelische Gesellschaft bittet um Spenden, damit die Wohnung von einem professionellen Reinigungsdienst entrümpelt und gereinigt werden kann. Ohne Profis ist die Wohnung nicht mehr in einen bewohnbaren Zustand zu bringen. Von seiner kleinen Rente kann Herr G. den Reinigungsdienst nicht bezahlen.
DAS SPENDENKONTO
IBAN: DE53 6005 0101 0002 2262 22 Baden-Württembergische BankBic/Swift: SOLADEST600 Kennwort Hilfe für den Nachbarn Bitte vermerken Sie auf der Überweisungunbedingt, ob Ihr Name in der StZveröffentlicht werden soll.
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