Mitten in der Corona-Pandemie hatte Frau D. das Geld zusammengespart, das sie für den Flug nach Deutschland benötigte. Sie wollte zu ihrem Sohn. Doch bei einem Zwischenstopp in Serbien wurde die Maschine wegen des Lockdowns wieder zurückgeschickt. Die Mutter schaffte es dennoch zu ihrem Kind. Der Sohn war damals gerade 14 Jahre alt und lebte bei seinem Vater in Aachen. „Er war einmal in den Sommerferien bei ihm gewesen und wollte dann dort bleiben“, erzählt sie. Für die Mutter war das traurig. Ihr einziges Kind, so weit weg von ihr. Sie lebte in Bulgarien und nach der Scheidung vor 15 Jahren wohnte sie mit dem Kind bei den Eltern.
Frau D. zog zu ihrem Kind
Der Sohn ist Autist. „Wenn man sich mit ihm unterhält, ist alles ganz normal“, erklärt Frau D. Aber kognitiv ist er eingeschränkt. Der Aufenthalt bei seinem Vater ging nicht lange gut, denn der hat inzwischen eine neue Familie gegründet, und der Sohn aus erster Ehe kam sich irgendwann wie das fünfte Rad am Wagen vor. Frau D. beschloss, zu ihrem Kind zu ziehen. Sie hat eine Freundin, die im Mittleren Neckarraum wohnt. Bei der konnte sie in den ersten Monaten unterkommen. „Mein Sohn ist jedes Wochenende zu mir gekommen. Das waren jeweils vier Stunden Zugfahrt“, erzählt sie. Als sie eine Putzstelle gefunden hatte und eine Bleibe für sich und das Kind, zog der Sohn zu ihr. Aber die Verhältnisse, unter denen sie lebten, waren untragbar: In einem Sozialhotel im Untergeschoss bewohnten sie zwei Zimmer, ohne Tageslicht. Der Sohn hat damals die Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung besucht und dort seinen Schulabschluss gemacht.
Bei zwei Jobs gescheitert
Danach hat er es auf dem ersten Arbeitsmarkt versucht. Wegen seiner Erkrankung hat der junge Mann starke Konzentrationsprobleme und eine Sozialphobie. Bei zwei Jobs hat er daher die Probezeit nicht bestanden. „Das hat ihn sehr depressiv gemacht“, erzählt die Mutter. „Er will nicht einsehen, dass er nicht so ist wie die anderen“, sagt sie besorgt.
Da er inzwischen volljährig ist, hat Frau D. rechtlich keinen Einfluss mehr auf ihn. Eine Arbeitsstelle in einer Werkstatt für Menschen mit Handicap wäre geeignet, aber er müsste zustimmen. „Das macht er nicht“, sagt die Mutter verzweifelt.
Frau D. arbeitet Teilzeit in einer Großküche, gerne würde sie in Vollzeit arbeiten. Sie ist auf der Suche nach einer solchen Arbeitsstelle. „Mein Sohn kann jetzt allein bleiben. Er ist erwachsen“, sagt sie. Früher konnte sie wegen ihm nur stundenweise außer Haus sein. Aus dem Sozialhotel sind Mutter und Sohn ausgezogen. Mit ihrem Wohnberechtigungsschein bekam Frau D. eine neue Unterkunft, aber auch deren Standard lässt zu wünschen übrig: „Jetzt sind wir oben unter dem Dach. Die Wohnung dürfen wir nicht abschließen“, erzählt sie.
Wohnung muss offen bleiben
Kochnische, Diele und Bad stehen immer offen – für alle. Es wohnen noch viele andere Menschen in dem Haus. Man habe ihr gesagt wegen des Brandschutzes dürfe sie nur die beiden Zimmer abschließen. Eine Küche gibt es nicht. Frau D. hat zwei Kochplatten, auf denen sie das Essen für sich und den Sohn zubereitet. Die elektrischen Leitungen seien nicht stark genug für einen Herd, das habe ihr der Hausmeister gesagt. Die Wohnung kostet trotzdem 750 Euro Miete pro Monat.
Frau D. hat im vergangenen Sommer einen Antrag auf Pflegegeld für ihren Sohn gestellt, weil er nie voll arbeiten wird. Einen Bescheid hat sie bis heute nicht. Sie und der Sohn brauchen jeweils ein neues Bett. Die alten haben den Umzug aus dem Sozialhotel nicht überstanden. Außerdem fehlt ein Kleiderschrank. Mit Hilfe der Beratungsstelle, die Frau D. unterstützt, will sie einen Herd finden, der trotz der schwachen Leitungen angeschlossen werden kann. Damit sie richtig kochen kann. Für diese Anschaffungen benötigt sie eine Spende von „Hilfe für den Nachbarn.“
Neuer Fall: Die Wohnung ist verdreckt
Die Einzimmerwohnung von Herrn T. ist so verdreckt, dass der Pflegedienst ohne Grundreinigung seinen Dienst nicht aufnehmen wird. Auf die Bewilligung des Pflegegrades hat Herr T. lange gewartet. Er ist chronischer Schmerzpatient und hat ein unheilbares Lungenleiden. Seit Jahren hat er sich nicht mehr um die Reinigung seiner Wohnung gekümmert. Nun hat der Pflegedienst bei seinem ersten Hausbesuch angesichts der unhygienischen Zustände zur Bedingung für die Aufnahme der Pflegeleistungen den Großputz durch eine professionelle Firma gemacht. Die Kosten dafür belaufen sich auf 1785 Euro. Herr T. lebt seit Jahren von Bürgergeld und kann diese Rechnung nicht bezahlen. Er benötigt eine Spende.
JEDE SPENDE IST WILLKOMMEN
Spenden Liebe Leserin, lieber Leser, wenn Sie helfen wollen können Sie Online spenden unter http://www.stz-hilfe.de/ oder mit einer Überweisung auf das Konto: IBAN: DE53 6005 0101 0002 2262 22, Baden-Württembergische Bank Bic/Swift: SOLADEST600Bitte vermerken Sie das Kennwort „Hilfe für den Nachbarn“. Informationen zur Spendenaktion finden Sie unter www.stuttgarter-zeitung.de/stz-hilfe Die StZ dankt allen Spendern!
Sachspenden Wir können leider keiner Sachspenden entgegen nehmen. Bitte wenden Sie sich an die Sozialkaufhäuser oder an den Verschenkmarkt der Stadt Stuttgart.
