Der Ehemann starb an einem Herzinfarkt

Sage und schreibe 2000 Interessenten gab es für die Wohnung. Frau B. mit ihren beiden kleinen Kindern machte wie durch ein Wunder das Rennen und lebt jetzt wieder in der Region in der Nähe ihrer Verwandtschaft. Der Mietvertrag war Glück im Unglück für sie, denn ein paar Monate zuvor war ihr Ehemann mit Anfang vierzig an einem Herzinfarkt verstorben. Wegen ihm war sie nach Nordrhein-Westfalen umgezogen. Die beiden heirateten und bekamen zwei Kinder. Das Geld war immer knapp. „Mein Mann hat zwar nach Arbeit gesucht, aber es hat nie geklappt“, berichtet Frau B. „Er hatte keine Berufsausbildung und in NRW ist die Arbeitslosigkeit höher als hier. Man kann das gar nicht vergleichen.“

Die kleine Familie lebte immer vom Bürgergeld. „Ich habe eben günstig eingekauft.“ Alle Möbel hatte Frau B. gebraucht übernommen. Das Sofa sei total durchgesessen gewesen, und die Schränke waren auch kaputt. In die neue Wohnung konnte sie diese Dinge nicht mehr mitnehmen. Den Umzug hätten sie nicht überstanden.

Dass ihr Ehemann schwer herzkrank war, ahnte niemand. „Er hatte immer wieder Stiche in der Brust gespürt, hat sich dabei aber nichts gedacht“, erzählt sie. Kurz vor seinem Tod habe er starke Schmerzen gehabt. „Dann hat Tabletten genommen, weil er dachte, dass es vorbeigeht“ – aber das tat es nicht, erst als er Atemnot bekam, ging er ins Krankenhaus. Dort wurde er in ein künstliches Koma versetzt und es wurde ein Stent gelegt. „Die haben mir gesagt, dass es auf alle Fälle schwierig werden wird, wenn er das übersteht“, erinnert sich Frau B. Er verstarb noch im Krankenhaus und wurde an seinem 44. Geburtstag beerdigt.

Frau B. wollte nach diesem Schock so schnell wie möglich zurück zu ihrer Familie und zu ihrer Verwandtschaft in den Mittleren Neckarraum. „Die Kinder haben alles erstaunlich gut verkraftet“, erzählt sie. Ihre Familie half, eine Wohnung zu finden, und dann ging alles ganz schnell. Allerdings musste sie für die gekündigte Wohnung in Nordrhein-Westfalen noch zwei Monatsmieten bezahlen, und gleichzeitig wurde für die neue Wohnung hier die erste Monatsmiete fällig. „Ich musste mich darauf einlassen, sonst wäre sie weg gewesen“, rechnet Frau B. vor. Deshalb hat sie jetzt 1700 Euro Schulden wegen der doppelten Mietzahlungen. Eine Witwenrente erhält sie nicht, da ihr Mann nie gearbeitet hat. Auch die Kinder bekommen aus diesem Grund keine Waisenrente.

Frau B. hat eine Ausbildung in der Verwaltung gemacht. Derzeit lebt sie von Bürgergeld, will aber sobald das jüngere Kind im Kindergarten betreut wird, eine Bürotätigkeit suchen. „Ich will auf alle Fälle wieder arbeiten“, sagt sie bestimmt. Damit sie ihre Mietschulden abbezahlen kann und für den Kauf eines Schreibtisch, an dem das ältere Kind Schulaufgaben machen kann sowie für den Kauf einer Schlafcouch für sie selbst benötigt sie eine Spende von „Hilfe für den Nachbarn.“

Die Medikamente machen mollig

Fast kein Kleidungsstück passt mehr: Frau R. hat durch die Einnahme von Psychopharmaka im Verlauf eines Jahres 23 Kilogramm zugenommen. Die Gewichtszunahme ist eine Nebenwirkung der Medikamente. Das Positive daran ist: Sie leidet seither kaum noch unter den extremen Stimmungsschwankungen, die sie zuvor wegen ihrer psychischen Erkrankung einer biopolaren Störung immer wieder aus der Bahn warfen.

Frau R. ist Mitte dreißig und hat einen Schwerbehindertenausweis sowie Pflegestufe zwei, denn sie leidet nicht nur an der psychischen Krankheit, sondern auch unter starken Migräneattacken. Besonders zu schaffen macht ihr das Fatigue-Syndrom, das sich nach dem Ausbruch von Gürtelrose bei ihr entwickelt hat. Beim Fatigue-Syndrom handelt es sich um eine andauernde, schwere, kräftezehrende Erschöpfung ohne nachweisbare körperliche oder psychischen Ursachen. Schon t 2021 ist Frau R. aus gesundheitlichen Gründen aus dem Berufsleben ausgeschieden. Sie konnte auch zuvor wegen Depressionen und einer Angststörung nur noch in Teilzeit arbeiten.

Nun benötigt sie dringend neue Kleidung sowohl für die kalte Jahreszeit, aber auch für die Sommermonate, denn sie wird das Medikament weiterhin einnehmen müssen, und daher wird sie nicht abnehmen, und ihre Kleidung wird ihr deshalb nicht wieder passen. Frau R. benötigt eine komplette Grundausstattung von der Unterwäsche bis zum Mantel. Sie bezieht Leistungen vom Jobcenter, ein Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente ist gestellt.

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