Schon in der Kindheit war das Verhältnis von Herrn F. zu seiner älteren Schwester nicht besonders gut. Der jüngere Bruder wurde gerne von ihr ausgetrickst. Dass diese Charaktereigenschaft der Schwester im Erwachsenenalter dazu geführt hat, dass Herr F. mit Anfang 70 auf der Straße landet, ist der makabere Höhepunkt in dieser Geschwisterbeziehung.
Der Vater der beiden war schon 1971 verstorben und die Mutter wollte ein paar Jahre später das elterliche Haus dem Sohn, Herrn F., überschreiben. Außer der Mutter wohnte die Schwester von Herrn F. mit ihren Kindern darin. Sie war alleinerziehend. Erst wollte Herr F. das Angebot der Mutter nicht annehmen, dann hatte er mit seiner damaligen Ehefrau überlegt, dass man das Haus so aufteilen könnte, dass drei abgeschlossene Wohnungen entstehen: Für die Mutter, für die Schwester und für ihn und seine Frau. Die Bauanfrage lief schon. Aber dann ließen er und seine Frau von den Plänen wieder ab, weil sie doch nicht in den abgelegenen Ort umziehen wollten.
Zurück ins Elternhaus
Die Schwester übernahm das Haus und bezahlte ihm damals 25 000 DM. Mehr hatte sie nicht. Es wurde ein Vertrag zwischen Herrn F. und ihr aufgesetzt, in dem festgelegt war, dass die Schwester die Mutter pflegen musste und die Mutter ein lebenslanges Wohnrecht in dem Haus bekam. Als die Ehe von Herrn F. in die Brüche gegangen war und die Mutter nicht mehr zuhause versorgt werden konnte und deshalb in ein Altenheim gekommen war, zog Herr F. mit Einverständnis der Schwester in die Wohnung der Mutter. Das war vor zehn Jahren und damals ging er auch mit 63 in Rente.
Zuvor schon hatte er mehrfach die Pflege der Mutter zuhause übernommen, wenn die Schwester in Urlaub war. Als die Mutter im Pflegeheim war, besuchte er sie täglich und versorgte sie dort. Die Schwester rügte ihn, dass er die Mutter zu sehr verwöhne. Vor zwei Jahren erklärte ihm die Schwester, dass sie das Haus verkaufen werde. Fast 400 000 Euro bekam sie dafür. „Ich hätte nie gedacht, dass sie so viel Geld dafür bekommen kann“, Herrn F. ist dieser Verkaufspreis bis heute schleierhaft. Er sah davon keinen Euro, weil er vor vielen Jahren die 25 000 DM von der Schwester als Anteil ausbezahlt bekommen hatte. Herr F. sollte nach dem Verkauf ausziehen, was er zunächst nicht tat.
Ein Leben ohne Wohnung
Im Herbst 2023 standen die neuen Eigentümer bei ihm vor der Tür und drohten ihm Gewalt an, wenn er nicht sofort verschwinde. „Ich bin gegangen und habe zunächst in einer Ferienwohnung gelebt“, berichtet er. Dann verbrachte er wieder Tage in seinem Auto, dann wieder in einem Hotel in der nächst größeren Stadt. Weil er Diabetiker ist und unter Bluthochdruck leidet, kam sein Körper durch diesen Lebenswandel durcheinander: Herr F. musste ins Krankenhaus. „Eine Krankenschwester hat meine Schwester angerufen, aber die hatte gesagt, dass sie mit mir nichts mehr zu tun haben wolle“, erzählt er.
Aufgeblüht im Wohnheim
Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus zog er wieder in das Hotel und die Besitzer dort bemerkten, dass er akut suizidgefährdet war. Sie veranlassten, dass ihn beim nächsten Zusammenbruch der Notarzt nicht ins Krankenhaus, sondern in eine psychiatrische Klinik im Schwarzwald brachte. Dort hat sich Herr F. erholt und einige Bekanntschaften geschlossen. Als Wohnsitzloser kam er schließlich in einem Heim der Evangelischen Gesellschaft unter. Dort hat er sich gut eingelebt. „Ich will da gar nicht mehr weg. Richtig aufgeblüht bin ich hier“, sagt er. Und er hat hier auch eine Aufgabe gefunden, denn er bekocht die Kollegen, mit denen er in der Werkstatt des Heimes Dinge für den Verkauf auf Basaren und Märkten anfertigt. „Die Kollegen dürfen sich was wünschen und ich koche es für sie“, erzählt er lachend.
Von seiner Rente in Höhe von 1300 Euro bleiben Herrn F. nur 152 Euro als Taschengeld. Der Rest geht an die Einrichtung für Kost und Logis. Er würde gerne einen Laptop kaufen, damit er am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann und online die Kontakte zu seinen Bekannten pflegen kann, die er während seines Aufenthaltes in der psychiatrischen Klinik kennengelernt hat. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet dafür um Spenden.
Einige Möbel sind verschimmelt
Der Ehemann und Vater der drei Kinder ist verstorben und Frau O. muss seither sehen, wie sie allein durchkommt. Die Kinder sind im schulpflichtigen Alter und die Familie lebt in einer stark verschimmelten Wohnung, die einer Wohnungsbaugesellschaft gehört. Die Wohnung muss komplett saniert werden. Frau O. und die Kinder müssen deshalb in eine Ersatzwohnung umziehen.
Einige Möbel sind angeschimmelt und feucht. Sie sind nicht mehr zu gebrauchen. Auch die Matratzen der Kinder, auf denen sie geschlafen haben, sind verschimmelt und müssen entsorgt werden. Frau O. muss zwei Betten, vier Matratzen, zwei Kleiderschränke sowie zwei Kinderschreibtische kaufen. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet dafür um Spenden.
DAS SPENDENKONTO
IBAN: DE53 6005 0101 0002 2262 22Baden-Württembergische BankBic/Swift: SOLADEST600Kennwort Hilfe für den Nachbarn.
Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name in der StZ veröffentlicht werden soll.
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