Der Staubsauger ist der Freund des siebenjährigen Jungen: Den lauten Brummton und das Vibrieren findet er schön. Er steht geistig und körperlich auf der Stufe eines Babys. Aber mit seiner Kraft und seinen 20 Kilo Gewicht ist er für seine Mutter zunehmend eine Herausforderung. Frau G. hat schnell bemerkt, dass mit ihrem jüngsten, vierten Kind etwas nicht in Ordnung war. Aber dass der Junge eine so schwere Form des Downsyndroms haben wird, war damals nicht absehbar. „Er kann bis heute nicht laufen, er kann nur püriertes Essen zu sich nehmen, er kratzt und beißt und er kann nicht spielen“, berichtet sie.
„Kürzlich habe ich Wäsche aufgehängt und nicht bemerkt, dass er schon wach ist. Dann hat er, solange er alleine im Bett war, den Inhalt seiner Windel verschmiert.“ Es ist erstaunlich, wie gelassen und ausgeglichen Frau G. wirkt, obwohl sie nachts oft dreimal aufstehen muss, weil der Junge aufgewacht ist, weil sie ihn keinen Augenblick aus den Augen lassen kann, wenn er am Nachmittag aus der Schule für behinderte Kinder wieder nach Hause gebracht wird.
Die Tochter hilft kräftig mit
Die beiden älteren Kinder sind erwachsen und längst ausgezogen. Die zweitjüngste Tochter wohnt noch bei Frau G. Sie besucht die Schule und die Mutter ist gerührt davon, wie hilfsbereit die Teenagertochter ist. „Ich muss sie immer wieder bremsen, damit sie auch mal an sich denkt“, sagt sie. Um die Mutter zu entlasten, räumt sie ohne Aufforderung stillschweigend die Küche auf, wenn sie von der Schule kommt und will immer helfend zur Seite stehen.
Für den kleinen Bruder musste sie ihre eigenen Bedürfnisse immer wieder zurückstecken. Jetzt endlich hat sie für sich in der kleinen Wohnung einen Rückzugsort bekommen. Die Dreizimmerwohnung hat Frau G. umgeräumt: Sie schläft jetzt im gleichen Zimmer wie der Sohn, dessen zwei mal zwei Meter großes Therapiebett fast raumfüllend ist. Dann gibt es ein gemeinsames Wohnzimmer und die Tochter hat das frühere Schlafzimmer von Frau G. für sich bekommen.
Viel unterwegs zu den Therapien
Jetzt braucht Frau G. noch einen Kleiderschrank und die Tochter einen Schreibtisch. Trotz der schwierigen Umstände zuhause ist sie eine gute Schülerin. Für den Sohn ist Frau G. ständig auf der Suche nach therapeutischem Beschäftigungsmaterial, und das hat seinen Preis. Mit dem Jungen muss Frau G. regelmäßig quer durch die Stadt zur Ergotherapie und zur Logopädie fahren. Sie besitzt kein Auto und die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist mit dem Jungen im Rollstuhl nicht zu bewerkstelligen.
Der Junge hat Pflegestufe fünf und soll demnächst auch auf Autismus getestet werden. Frau G. hat Anspruch auf Taxigutscheine für die Fahrten zu den verschiedenen Arztbesuchen und Therapien. Die Gutscheine sind jetzt aufgebraucht und müssen erst wieder neu beantragt werden.
Der Vater der Tochter und des behinderten Sohnes lebt nicht bei ihr, unterstützt sie aber und zahlt auch Unterhalt. „Wir gehören zusammen, aber wir können nicht zusammenwohnen“, beschreibt sie die Beziehung. Vom Vater der beiden älteren Kinder ist sie seit vielen Jahren schon geschieden.
Zähe Suche nach einer Wohnung
Einmal im Jahr steht die stationäre Behandlung des Sohnes im medizinischen Kinderzentrum Maulbronn für vier Wochen auf dem Programm. Dieses ist auf die Behandlung von Kindern mit chronischen Erkrankungen, Entwicklungsstörungen, Behinderungen und psychosozialen Störungen spezialisiert. Da ist Frau G. ebenfalls rund um die Uhr dabei.
Ihre Tochter ist jetzt 14 Jahre geworden. Die AOK bezahlte bisher eine Betreuung für das Kind, während die Mutter mit dem behinderten Bruder in der Klinik war. Ab dem 14. Lebensjahr ist dies nicht mehr erstattungsfähig. „Was soll ich machen? Sie hat nachts Angst“, sagt Frau G.
Seit Langem sucht sie eine Erdgeschosswohnung, denn den Jungen muss sie auf dem Rücken zwei Stockwerke rauf oder runter tragen. Einen Bandscheibenvorfall hatte sie bereits. Erschwerend für die Suche nach einer Wohnung kommt hinzu, dass sie im gleichen Stadtbezirk sein sollte, in er sie jetzt lebt. Denn da sind auch ihre Eltern. Die Mutter unterstützt sie mit Babysitterdiensten, ist aber selbst durch die Pflege des an Krebs erkrankten Ehemannes stark gefordert.
Frau G. lebt mit den Kindern von Bürgergeld und Kindergeld sowie den Unterhaltszahlungen des Vaters. Für die Anschaffung der noch fehlenden Möbel im neu geschaffenen kleinen Reich der Teenagertochter und für den Kauf eines Fahrrads benötigt sie eine Spende von „Hilfe für den Nachbarn.“
Jede Spende ist willkommen
Spenden Liebe Leserin, lieber Leser, wenn Sie helfen wollen können Sie Online spenden unter http://www.stz-hilfe.de/
Bitte vermerken Sie das Kennwort „Hilfe für den Nachbarn“. Informationen zur Spendenaktion finden Sie unter www.stuttgarter-zeitung.de/stz-hilfe. Die StZ dankt allen Spendern! Sachspenden Wir können leider keine Sachspenden entgegen nehmen. Bitte wenden Sie sich an die Sozialkaufhäuser oder an den Verschenkmarkt der Stadt Stuttgart.
