Misshandelt und gestorben: Herr P. hütet die Kinder seiner toten Schwester

Vom Martyrium seiner Schwester wusste Herr P. lange Zeit nichts, denn sie erzählte nichts von den Misshandlungen durch ihren Ehemann. Herr P. lebte damals im Ausland und die Schwester in Norddeutschland, wo sie als Ärztin in einer Klinik arbeitete. Was sich privat abspielte, war so schlimm, dass der Ehemann dafür zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde und aktuell noch im Gefängnis ist. Nicht nur die Schwester von Herrn P. hatte er immer wieder schwer misshandelt, auch die drei gemeinsamen Kinder waren seine Opfer. Die Ärztin trennte sich von dem Mann und zog mit den Kindern aus. Aber auch in ihrer eigenen Wohnung wurde sie von ihm verfolgt. „Bevor sie mit dem Auto losfuhr, hat sie die Bremsen kontrolliert und sie ist nie auf den Balkon gegangen, weil sie Angst hatte“, berichtet der Bruder. „Sie hat gesagt, dass er sie umbringen wird.“ Die Situation wurde unerträglich und die Schwester flüchtete mit den Kindern ins Frauenhaus nach Stuttgart.

Ortswechsel der Kinder zuliebe

Hier, hunderte Kilometer weit von ihrem Peiniger entfernt, baute sie sich ein neues Leben auf: Sie fand fürs erste eine sehr kleine Wohnung für sich und die Kinder. Die gingen hier zur Schule, sie arbeitete im Krankenhaus. Dann erkrankte sie unheilbar an Krebs. „Sie sah einen Zusammenhang zwischen der Krankheit und ihrer großen Angst, die sie jahrelang um ihre Kinder und sich selbst hatte“, erzählt Herr P.

Die Schwester starb Ende 2024 und Herr P. übernahm die Vormundschaft für die Kinder. Er und seine Lebensgefährtin mit der er ein gemeinsames Kind hat, wohnten nicht in Stuttgart, zogen aber der Kinder zuliebe hierher, damit diese nicht die Schule wechseln mussten. Mit viel Glück fanden sie eine Wohnung für die nun sechsköpfige Familie. Platz genug ist allerdings nur deshalb, weil das Paar auf ein Wohnzimmer verzichtet hat, damit alle Kinder ein Zimmer haben. Die Diele dient als Miniwohnzimmer. Die Partnerin von Herr P. arbeitet weiterhin am früheren Wohnort und pendelt. Herr P. kümmert sich tagsüber um die vier Kinder. Und das geht weit über den Haushalt machen und Hausaufgaben kontrollieren hinaus.

Sein leibliches Kind hat eine Behinderung und braucht viel Betreuung. Die Kinder der verstorbenen Schwester im Teenageralter sind alle in Therapie, weil sie durch die Misshandlungen durch den Vater und den Tod der Mutter traumatisiert sind. „Besonders das älteste Kind ist sehr belastet“, sagt er etwas ratlos. „Ich versuche etwas Ermutigendes mit auf den Weg zu geben. Aber das Kind ist sehr verschlossen“, berichtet er. Wenn seine Partnerin am Abend von der Arbeit nach Hause kommt, geht er zum Dienst. Er jobbt beim einem Paketzustellerdienst. Es war die einzige Beschäftigung, die er in Teilzeit bekommen konnte. Eigentlich hat er Informatik studiert.

Schulden durch den Umzug

Obwohl er bereits Anfang des Jahres Pflegegeld für die Kinder beantragt hat, hat er bis heute keinen Cent gesehen. Immer wieder wird er vertröstet, der Antrag sei noch nicht bearbeitet. „Ich muss aber jetzt einkaufen und wir müssen jetzt etwas zu essen haben“, sagt er. Er und seine Partnerin hatten durch den Umzug große Ausgaben. Sie mussten doppelt Miete bezahlen. Auch für die kleine Wohnung, in der die Schwester und die Kinder gelebt hatten und in die Herr P. in der Übergangszeit gezogen war, damit die Kinder nicht alleine waren. Für die jetzige Wohnung muss noch Mobiliar angeschafft werden: Betten, Stühle, Kleiderschränke und Regale. Die Schwester hatte ihre Möbel vor ihrer Flucht nach Stuttgart eingelagert. Aber der Lagerraum wurde aufgebrochen. Der Umzug, die doppelte Miete und das fehlende Pflegegeld bringen Herrn P. und seine Lebensgefährtin an ihre Grenzen, obwohl sie beide arbeiten. Für die notwendigen Anschaffungen benötigen sie finanzielle Unterstützung von „Hilfe für den Nachbarn“.

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