Mit einem Lern I-Pad kann das behinderte Kind zur Schule

Frau A. ist Anfang 30, wirkt aber älter. Die Sorge um ihre behinderte Tochter und die Drohungen ihr gegenüber als alleinlebende Frau in ihrem Herkunftsland Somalia haben sie gezeichnet. Mutter und Tochter leben in einer Unterkunft für Geflüchtete und die Tochter hat jetzt mit 14 Jahren zum ersten Mal die Chance bekommen, in die Schule zu gehen. „Besonders in Mathematik ist sie sehr gut“, sagt die Mutter, die noch einen Dolmetscher braucht. Auch er lebt in der Unterkunft und hat innerhalb von drei Jahren sehr gut Deutsch gelernt.

Das Kind war immer im Bett

In Somalia war das Mädchen immer im Haus. Sie hat ein Behinderung. Menschen mit einem Handicap gehören zu den am stärksten diskriminierten Menschen in Somalia. Einen Rollstuhl für das Kind besaß Frau A. in Somalia nicht. „Man hätte den Rollstuhl auch gar nicht schieben können, denn es gibt keine Straßen und Wege wie in Deutschland. Behinderte müssen getragen werden.“ Die Tochter war von jeglicher Bildung, von jeglichem Außenkontakt und von jeglicher Unterhaltung abgeschnitten. Sie lebte im Bett, bewegungslos. Denn sie kann nur den Oberkörper bewegen. Als ihre Tochter ein halbes Jahr alt gewesen war, bemerkte Frau A. zum ersten Mal, dass mit dem Kind etwas nicht stimmte. Aber Förderprogramme oder Hilfen für Menschen mit einer Behinderung gab es in Somalia nicht.

Ständige Angst vor Überfällen

Der Vater ihres Kindes ist auf Nimmerwiedersehen verschwunden. Er hatte Angst, dass er wie sein eigener Vater und sein Bruder verfolgt und ermordet wird. In Somalia herrschen Terror und große Armut. Frau A. lebte mit ihrem Kind bei ihren Eltern. Die haben sie versorgt. Dann starb der Vater und wenig später verschwand die Mutter. „Ich weiß nicht, wo sie ist und ob sie überhaupt noch lebt“, sagt sie. Alleinstehende Frauen sind extrem sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Sie lebte in ständiger Angst, auch Kinder sind oft oft Opfer von Gewalt.

Lebensmittel bekam sie nach dem Tod des Vaters und dem Verschwinden der Mutter von den Nachbarn. Die starteten auch eine Sammelaktion, damit Frau A. mit ihrem Kind das Land verlassen konnte. Es kam genug Geld für einen Flug in die Türkei zusammen. Auf dem Flughafen wurde ihr ein alter Rollstuhl für die Tochter überlassen. Von der Türkei aus ging die Reise mit dem Bus und dem Schiff weiter nach Zypern in ein Lager. Dafür musste sie einen Schlepper bezahlen und diesem ihren Pass geben. Im Flüchtlingslager stellte sie einen Asylantrag. Der wurde bewilligt und als besonders schutzbedürftige Personen konnten Frau A. und ihre Tochter nach Deutschland einreisen. Sieben Monate lang waren Mutter und Kind zuvor im Flüchtlingslager auf Zypern gewesen.

Das Kind macht Fortschritte

Die Tochter besucht jetzt die Margarete-Steiff-Schule. Weil sie nur unartikulierte Laute von sich geben kann, benötigt sie ein Kommunikationsgerät, ein sogenanntes Lern-I-Pad. Damit kann sie sich im Unterricht verständlich machen. Bisher hat sie von der Schule ein Leihgerät, das sie mit nach Hause nehmen kann, um damit die Hausaufgaben zu machen. Nach dem Mittagessen, bei dem sie Hilfe benötigt, weil sie die Motorik ihrer Arme und Hände nicht unter Kontrolle hat, wird sie mit dem Fahrdienst zurück in die Unterkunft gebracht. Dann kümmert sich Frau A. um die 14-jährige. Für den Dauergebrauch benötigt das Kind ein eigenes Kommunikationsgerät, weil die Schule das Lern-I-Pad nicht dauerhaft abgeben kann, sondern andere Kinder ebenfalls in den Genuss dieses Hilfsmittels kommen sollen. Die Firma, bei der sie das spezielle I-Pad kaufen kann, kam ihr mit dem Preis sehr entgegen.

Dennoch kann sie die Ausgabe von rund 3000 Euro nicht bezahlen, denn sie lebt von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet um Spenden, damit die Tochter weiterhin so große Lernfortschritte machen kann wie bisher. Frau A. berichtet stolz, dass ihre Tochter gute Leistungen in der Schule hat – und das, obwohl sie bis vor einem Jahr keinerlei Förderung erhalten hatte.

Das Erdbeben zerstörte ihre Existenz

Bei dem verheerenden Erdbeben im Februar 2023 im türkisch-syrischen Grenzgebiet verloren auch Frau L. und ihre Familie alles, was sie besaßen. 50  000 Menschen starben durch die Naturkatastrophe. Die Familie kam unverletzt davon, aber ihre Existenz war zerstört. Sie hatten früher in Deutschland gelebt und kehrten nach dem Erdbeben hierher zurück, um sich hier eine neue Existenz aufzubauen.

Aber es kam anders. Der Ehemann von Frau L. verstarb völlig unerwartet. Von einem Tag auf den anderen stand sie mit den drei Kindern allein da. Fürs Erste kamen sie in einem Heim unter. Dort lebten sie alle vier in einem Zimmer. Frau L. hat trotzdem mit Anfang 40 ihre Ausbildung als Pflegefachkraft abgeschlossen und kann sich und die Kinder mit ihrem Einkommen versorgen. Auch eine Wohnung hat sie gefunden. Es fehlen aber noch ein Kühlschrank, Betten, ein Sofa sowie ein Esstisch mit Stühlen. Das kann sie von ihrem Arbeitslohn nicht kaufen. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet um Spenden.

DAS SPENDENKONTO

IBAN: DE53 6005 0101 0002 2262 22Baden-Württembergische BankBic/Swift: SOLADEST600Kennwort Hilfe für den Nachbarn.

Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name in der StZ veröffentlicht werden soll.

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