Nach vier Jahren auf der Straße hat Herr Z. die Kurve gekriegt

Wer auf der Straße leben muss, gerät zwangsläufig in schlechte Gesellschaft. Vier Jahre lang schlug sich Herr Z. ohne Wohnsitz in Berlin so durch. „Das ist eine raue Gegend, aber wenn man jung ist, dann geht es“, berichtet er. Er war damals Anfang zwanzig. Geschlafen wurde in einem Zelt im Tiergarten. „Da kam dann zwar oft die Polizei und hat uns weggejagt“, erzählt er. Aber im Bahnhof Zoo in der Unterführung gab es auch Ecken zum Schlafen. Gelebt hat er vom Einsammeln von Pfandflaschen. In Berlin gab es zwar wenige Unterkunftsmöglichkeiten, aber dafür Essen und Hygieneartikel für Obdachlose. So hielt er sich über Wasser. Und natürlich kam der junge Mann mit Drogen in Kontakt: Amphetamin und Cannabis hat er konsumiert und wurde davon abhängig. Er spürte, dass es so nicht weitergehen konnte und ging nach Düsseldorf, um in andere Kreise zu gelangen und den Absprung aus der Obdachlosigkeit zu schaffen. Gelungen ist ihm dies erst später, als er zurückging in seine Geburtsstadt im Mittleren Neckarraum. Dort leben Verwandte, aber denen wollte Herr Z nicht zur Last fallen und suchte keine Hilfe bei ihnen.

Kalter Entzug in der Unterkunft

In einer Unterkunft für Wohnsitzlose machte er auf die harte Tour und ganz allein den kalten Entzug. Und fand schließlich in einem Wohnheim einen Platz. Von da an machte er seinen Weg in ein geregeltes Leben. Seit Kurzem hat er eine Wohnung und eine feste Arbeit. Er hat es geschafft.

Dass Herr Z. den Absprung aus dem Kreislauf von Wohnungslosigkeit, Drogen und Kleinkriminalität geschafft hat, hat er seinem eisernen Willen zu verdanken und seinem Durchhaltevermögen. Denn der Weg war steinig. Schon seine Kindheit und frühe Jugend waren alles andere als rosig gewesen. Als er 14 Jahre alt war, kam er ins Heim. Auch die jüngeren Geschwister wurden in Obhut genommen, denn die alleinerziehende Mutter litt unter starken Depressionen. Mit seiner Schwester zusammen hatte er zuvor den Haushalt geschmissen, so gut dies für die Kinder eben ging. „Wir hatten die EC-Karte und die Pin von unserer Mutter und haben damit eingekauft“, erzählt er. Als das alles aufflog, wurde das Jugendamt aktiv.

Die Mutter ließ ihn zurück

Als er 19 war, endete für ihn die Jugendhilfe und er zog zurück zu seiner Mutter, die mittlerweile in Nordrhein-Westfalen mit ihrem Freund zusammenlebte. Dort begann er eine Lehre. Doch dann kam alles anders: Die Mutter verließ den Freund und zog zu einem anderen Mann in eine andere Stadt. Herr Z. und der Ex-Freund wohnten noch einige Zeit zusammen. „Aber der war auch nicht erfreut, dass sie mich bei ihm gelassen hat“, sagt er lakonisch. Er spürte, dass er ausziehen musste und ging. Die Ausbildung brach er daher im zweiten Lehrjahr ab und landete schließlich auf der Straße.

Seine Schulden aus dieser Zeit führten ihn in die Privatinsolvenz. Und die konnte er jetzt, kurz vor Weihnachten, beenden. Er hatte mehrere Geldstrafen zu begleichen. Denn mehrfach war er beim Schwarzfahren erwischt worden, ebenso bei Ladendiebstählen. Auch für sein Kind, das bei der Mutter lebt, kann er jetzt den Unterhalt bezahlen. „Ich habe keinen Kontakt zu den beiden. Die Mutter des Kindes wollte das nicht, als ich noch drogensüchtig war. Ich wäre auch kein guter Kontakt für ein Kind gewesen.“

Neuanfang mit dreißig

Kürzlich konnte der jetzt 30-Jährige in seine erste eigene Wohnung einziehen. Er genießt das. Im Wohnheim versuchte er sich abzuschotten, denn er wollte auf keinen Fall mehr Verbindungen zum Wohnsitzlosenmilieu haben.

Die frisch bezogene Wohnung hat keine Kücheneinrichtung und auch eine Waschmaschine braucht Herr Z. Alle anderen Ausgaben wird er aus eigener Kraft mit seinem Einkommen stemmen. Aber insbesondere für die Küche benötigt er finanzielle Unterstützung, damit er jetzt ganz durchstarten kann in ein geregeltes Leben. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet deshalb um Spenden.

Die Krankenkasse zahlt nur einen Teil

Den Gräueln des Krieges in der Ukraine ist Herr W. zusammen mit seiner Tochter und dem Enkelkind vor zwei Jahren in letzter Minute entflohen. Auf dem Bahnsteig, als er seine Tochter und das Enkelkind in den Zug nach Deutschland setzte, entschloss er sich, mitzufahren, weil da gerade der Beschuss seiner Heimatstadt begann. Die Drei wohnen zusammen in einer Zwei-Zimmer-Wohnung.

Herr W. spricht sehr gut Deutsch. Er sorgt für die Tochter und das Kind, das hier zur Schule geht. Außerdem engagiert er sich für andere ukrainische Mitbürger als Dolmetscher. Er ist Ende sechzig und für seine frühere Tätigkeit als Ingenieur bei einer großen Firma bezieht eine ukrainische Rente sowie hier Grundsicherung im Alter. Davon bezahlt er alle Kosten wie Miete, Strom und sonstige Posten und ist dankbar für die Unterstützung, die er von vielen Seiten erfuhr.

Dolmetscher für die Landsleute

Nun hat er einen Schneidezahn verloren und die Krankenkasse kommt nur für einen Teil der Behandlung auf. Herr W. muss einen Eigenanteil von 1200 Euro selbst bezahlen. Das übersteigt seine Möglichkeiten. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet um Spenden.

DAS SPENDENKONTO

IBAN: DE53 6005 0101 0002 2262 22Baden-Württembergische BankBic/Swift: SOLADEST600Kennwort Hilfe für den Nachbarn.

Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name in der StZ veröffentlicht werden soll.

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